Soll 7240 bekommen, möchte aber 7270...

es wird immernoch die 7270 abgebildet
Nun, seit gestern wird die 7240 abgebildet.

lediglich mit kleiner Grauaufweißschrift "Abbildung ähnlich"

Zum Zeitpunkt meiner Bestellung wurde noch die 7270 abgebildet. Allerdings war auch der Hinweis "Abbildung ähnlich" vorhanden. OK - ich muß mich damit abfinden, daß ich ein ähnlich aussehendes Gerät erhalte. Aber muß ich mich auch damit abfinden, daß ich ein Gerät mit verminderten Funktionen erhalte? Oder kann ich darauf bestehen, daß, wenn sich schon das Aussehen ändert, ich zumindest ein Gerät mit gleichem Funktionsumfang erhalte?

Denn die 7270 hat gegenüber der 7240 drei funktionale Unterschiede:
1. analog- und ISDN-Eingang (Amtsseitig)
2. S0-Ausgang
3. drei Antennen (bessere WLAN Diversität)
Auch bei der "Detail"-Ansicht, die man während des Bestellvorganges anschauen konnte, wurden diese drei Features für das bestellte Produkt genau gezeigt.

Vertragstechnisch sieht es doch so aus:
"Normalerweise" sieht es so aus:
Ich bestelle ein bestimmtes Produkt - dadurch kommt noch kein Vertrag zustande.
Der Verkäufer bestätigt die Bestellung - dadurch ist der Vertrag verbindlich.

Bei 1und1 sieht es so aus:
Ich bestelle ein bestimmtes Produkt mit genau definiertem Funktionsumfang und akzeptiere ein anderes aussehen der Ware - dadurch kommt noch kein Vertrag zustande.
1und1 bestätigt in der Bestellung ein ganz anderes Produkt mit geringerem Funktionsumfang - meiner Meinung nach ist dadurch noch kein Vertrag zustande gekommen.

Und weiter: "Normalerweise" hat man ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Dieses kann aber ausgehebelt sein, wenn man den Verkäufer mit dem Beginn einer sofortigen Dienstleistung beauftragt; z.B. "Anschlußänderung schnellstmöglich".

Ein Rücktrittsrecht ist meiner Meinung hier aber gar nicht notwendig, da ja noch kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist.
 
Ganz so ist das nicht:
Du hast ein Gerät mit einem Fantasienamen bestellt. Dieses hat in der Beschreibung den Funktionsumfang X
Du bekommst ein anderes Gerät in der Auftragsbestätigung mit dem Funktionsumfang Y
Wenn Du diesem nicht widersprichst, ist trotzdem ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen, denn den geänderten Funktionsumfang des Gerätes in der Bestätigung hast Du ja scheinbar akzeptiert.
Das erloschene(?) 14-tätige Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf die georderte DSL-Schaltung.
Die Hardware ist unabhängig davon und Du kannst innerhalb der gesetzlichen Zeit (Fernabsatzgesetz) diese natürlich zurückgeben. Nur hast Du dann das Problem, dass 1&1 anschließend leider nicht mehr gewillt ist, Dir ein anderes besseres Gerät "für lau" zur Verfügung zu stellen. Also betrachte das Problem bitte ein wenig differenzierter. ;)
 
Und? auch den Rest meines Beitrags gelesen?
Du kannst soooo einfach nur dem zu liefernden Hardware-Teil widersprechen, und dann siehe Teil 2 meines obigen Beitrags. ;)
Dem Komplettpaket zu widersprechen, ist ein größerer Aufwand und muss verdammt gut begründet werden.
Aber dann geht auch das - ich habe es schon mal für einen Bekannten durchgezogen, der telefonisch "überredet" wurde.
 
Für mich besteht die Bestellung aus einem Paket. Und zu diesem Paket gehört die 7270 (oder technisch identisch), der DSL-Anschluß, die Gutschrift, die SIM-Karte, die DSL-Flat, die Telefon-Flat und die Handy-Flat (und anderes: Domain, eMail-Adressen, etc.)
Und in der Bestellbestätigung wurde mir ja der Tarif bestätigt - bestehend aus den Einzelkomponenten. Ich werde also der Bestellbestätigung widersprechen, weil ich diesen Tarif so nicht bestellt habe.

Dem Komplettpaket zu widersprechen, ist ein größerer Aufwand und muss verdammt gut begründet werden.
Aber dann geht auch das - ich habe es schon mal für einen Bekannten durchgezogen, der telefonisch "überredet" wurde.
Für weitergehende Tipps wäre ich dir dankbar - auch gerne per PM (soweit du es nicht gerne in die Öffentlichkeit tragen willst).
 
Das habe ich in groben Zügen hier schon mal beschrieben, was als Anhaltspunkt für Dich ausreichen sollte. Dazu bemühe mal die Suche. Kleiner Wink mit dem Zaunpfahl:
Es geht um ein mögliches Widerrufsrecht. ;)
Bei meinem Fall handelte es sich aber um eine "Vertragsumstellung", keinen Neuvertrag und es ging auch nicht um die Hardware, sondern die durch Umstellung von "Basic" auf "Komplett" für eine Firma entstehenden Nachteile, die 1&1 dann doch nicht riskieren wollte :mrgreen:
 
OK – nach dem Wink mit dem Zaunpfahl habe ich's gefunden.

Bei mir geht es um eine Kündigung meinerseits und anschließende Vertragsumstellung (nur halt nicht für eine "Firma"). Und Hardware und Startguthaben wurden mir angeboten, um mich zum "bleiben" zu überreden. Also alles recht ähnlich wie bei dir. Die "Bestellung" habe ich dann - nach "Freischaltung" selbst im Kunden-Center vorgenommen - schon alleine, um alles per PDF-Screenshots zu dokumentieren.
 
Also ganz das Gegenteil von mir ;)
  • Du möchtest eine andere Fritz - bei mir ging es nicht um die Hardware sondern um technische Probleme mit dem Komplett-Telefonanschluss
  • Du wolltest Komplett mit allen Konsequenzen - mein Chef wusste nichts von den Konsequenzen, worauf der Widerruf basiert
  • Dir ging es um Kündigung, dann dabei bleiben, um Hardware und Geld einzustreichen - bei uns ging es um schnelleres DSL ohne Kündigung und anschließend Hardware und Geld einstecken
  • Du hast selbst umgestellt - bei meinem Chef wurde das vom Callcenter veranlasst
Wo Du da Gemeinsamkeiten siehst, ist mir ehrlich gesagt entgangen :gruebel:
 
Ja, hast recht, wenn man es so sieht, ist es bei mir doch ganz anders.

Wo Du da Gemeinsamkeiten siehst, ist mir ehrlich gesagt entgangen :gruebel:

Ich hatte die Gemeinsamkeiten nur darin gesehen, daß genau wie bei dir eine Vertragsumstellung mit neuer Mindestlaufzeit einem Neuvertrag gleichkommt.
 
@unawave und die anderen Leidgeplagten:

Ich habe auch kürzlich bei 1&1 S&P 16.000 mit dem HomeServer bestellt. Da ich dieses Katz-und-Maus-Spiel aus Prinzip satt bin, habe ich mir die Homepage ganz genau angeschaut und folgendes entdeckt: Auf der Seite http://dsl.1und1.de/xml/order/DetailsSurfPhoneBoxWlanNNew werden die Details des HomeServers dargestellt.
Auch in der neuen Variante steht hier eindeutig
Telefon-Anschlüsse für analog und ISDN
Der 1&1 HomeServer kann an jeden herkömmlichen analogen sowie ISDN-Telefon-Anschluss angeschlossen werden.
und
Kabellos per WLAN surfen mit 802.11n (Draft 2.0) – der neue WLAN "n"-Standard mit bis zu 300 MBit/s!
und
Lieferumfang

* 1&1 HomeServer
* AVM FRITZ!WLAN USB Stick (Optional)
* Externes Netzteil
* Splitter (falls erforderlich)
* Ein 4 m langes DSL-Kabel (grau) für den Anschluss des Router an den Telefon-Anschluss (für DSL-Komplett-Pakete)
* Ein RJ45-TAE-Adapter zum Anschluss ans analoge Festnetz
* Ein 1,5 m Netzwerkkabel (gelb)
* Gedruckte Kurzanleitung
Aus diesen Umständen entnehme ich eindeutig, dass ich den HomeServer an ein analoges Festnet anschließen kann.

Im verlinkten Handbuch mag zwar auf Seite xyz irgendetwas anderes stehen, aber es handelt sich dann um irreführende Werbung, da dem Kunden Funktionen eines Gerätes vorgegaukelt werden, die es tatsächlich in keinster Weise erfüllen kann.

Unabhängig davon würde mich die Meinung eines Juristen interessieren, ob es zumutbar ist, eine Bedienungsanleitung durchzulesen, um dann die Verkaufsunwahrheiten des Anbieters zu finden (was wiederum in Richtung irreführender Produktwerbung zeigt). Und wie schaut es rechtlich aus, wenn man einen Vertrag schließt, welcher 2 divergente Aussagen zu ein- und derselben Sache enthält?

Daher bewahre ich ruhig Blut und werde die Hardwarelieferung abwarten und dann ggf. 1und1 auf o. g. hinweisen und die Box mit dem Hinweis zurücksenden, mir eine Box mit o. g. Funktions- und Lieferumfang zuzusenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
wir beziehen uns auf Ihre Anfrage vom 13.10.2008.

Gerne tauschen wir Ihnen den 1&1 HomeServer (7240) gegen den 1&1
HomeServer (7270) zum Aufpreis von 29,99 Euro ohne Versandkosten aus.

Leider ist ein Tausch im Auftrag nicht mehr möglich, da dieser bereits
zu weit fortgeschritten ist.
Wir können Ihnen nach Auslieferung des 1&1 HomeServer (7240) eine
Vorablieferung erfassen.

Dies bedeutet für Sie folgendes:

Der Lieferung wird eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen
beiliegen.
Senden Sie uns bitte innerhalb der 30 Tage den 1&1 HomeServer (7240) mit
dem im Paket beiliegendem Freiaufkleber oder unfrei als Postpaket über
die Deutsche Post AG via DHL-Paket zurück.

Nach dem Erhalt stornieren wir die beiliegende Rechnung aus der
Ersatzlieferung.

Der Aufpreis für den 1&1 HomeServer (7270) von 29,99 Euro wird
unmittelbar nach dem Versand von Ihrem Konto abgebucht.

Wenn Sie mit diesem Tausch einverstanden sind, lassen Sie uns bitte eine
kurze Nachricht zukommen.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da. Sie erreichen uns am besten
telefonisch unter 0180 5 001 006 (0-14 ct/Min. Festnetz Dt. Telekom,
Mobilfunkpreise ggf. abweichend).

Mit freundlichen Grüßen

allerdings habe ich den tausch auch sofort verlangt als ich gesehen habe, dass sie mir die 7240 andrehen wollen
 
Okay, jetzt wäre nur noch interessant zu wissen, wie 1&1 reagiert, wenn man als Kunde erst bei Erhalt der Ware "feststellt", dass diese nicht an "jeden herkömmlichen analogen sowie ISDN-Telefon-Anschluss angeschlossen werden" kann...
Da diese Aussage schon eine sehr lange Zeit auf der Homepage steht, kann man von einem Irrtum nicht ausgehen, besonders, da die Seite ja gerade überarbeitet wurde und das immer noch da steht...
Wie dem auch sei, den 29,99 ¤ Tausch müsste 1&1 eigentlich auch noch nach der falschen Hardware-Lieferung anbieten, da 1&1 sich vertan hat und nicht der Kunde :)

@Fuzzi: Was hast du eigentlich 1&1 geschrieben? Würde mich sehr interessieren :)

EDIT: Mir stellt sich auch gerade die Frage, wieso der allgemeine Kunde bei der Aussage in der Bestellbestätigung "1&1 HomeServer (7240)" stutzig werden sollte, denn wieso sollte man diese 7240 mit einer Fritz!Box 7240 von AVM assoziieren? Erst einmal sagt 7240 nur etwas 1&1 internes aus, jedoch nichts über einen Hersteller oder über irgendeines seiner Produkte. Dementsprechend müsste man zu diesem Zeitpunkt noch keinen Verdacht schöpfen, erst bei der Hardwarelieferung kommt das Erwachen (schließt wieder an die obige Frage an, ob ein allgemeiner Kunde die Bedienungsanleitung eines Produktes mit dem zuvorgezeigten Angebot verifizieren muss bzw. wie ein Vertrag mit unterschiedlichen Aussagen gültig ist (s. o.)).
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja - bei den Deteilinformationen zum Homeserver ist immernoch die irreführende Abbildung drin :(

Der Preis der abgebildeten 7270 "Ab 0 ¤" bezieht sich weiterhin auf die unterschiedlichen Tarife und nicht auf irgend mögliche Minderausstattungen.

[In Richtung 1&1]
Diese Angebotsseite stellt eine Irreführung dar!
[/In Richtung 1&1]

[In Richtung User]
Man muss nicht zwangsläufig auf diese Irreführung rein fallen. Im weiteren Verlauf der Bestellung gibt es einige Anzeichen die euch hätten zweifeln lassen müssen. In diesem Fall bricht man eben den Bestellvorgang ab und erkundigt sich entsprechend. Auch wenn man sich im Recht fühlt, kann man sich so viel Ärger und Zeit ersparen.
[/In Richtung User]
 

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Diese Angebotsseite stellt eine Irreführung dar!
Was ist eigentlich mit der durchgestrichenen Preisangabe von 249¤ ? Eine Preisvorgabe des Herstellers kann das wohl nicht sein. Oder verkauft 1und1 den "Homeserver" irgendwo für diesen Preis?
Und bei der FritzBox 7270 sehe ich im Internet nur Preise in einem sehr engen Preisrahmen zwischen 165¤ und 175¤. Das teuerste Angebot von 175¤ ist von der Telekom - siehe hier.
 
Was ist eigentlich mit der durchgestrichenen Preisangabe von 249¤ ? Eine Preisvorgabe des Herstellers kann das wohl nicht sein.
Doch das ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Markteinführung. Bislang hat noch kein Hersteller mit zunehmenden Alter des Produkts diese Preisempfehlung angepasst ;)

Ist meist Inhalt entsprechender Pressemeldungen.

Oder verkauft 1und1 den "Homeserver" irgendwo für diesen Preis?
Natürlich :D
 
Oder verkauft 1und1 den "Homeserver" irgendwo für diesen Preis?
Aber das ist nicht 1und1, sondern Neckermann

Doch das ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers
Und wer ist der Hersteller des "Homeservers"?
AVM stellt ja nur "FritzBoxen" her ...

Außerdem: AVM verkauft doch gar nicht an Endkunden. Ist es eigentlich legitim mit einer "unverbindlichen Preisempfehlung" des Herstelles zu werben, wenn diese Preisempfehlung nur zwischen Firmen genannt wird?
 
ich hatte ihnen nur das geschrieben:

> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich habe gestern 1und1 DSL 16000 Komplett
> bestellt, hier meine Daten:
>

>
>
>
> In der Bestellbestätigung ist jetzt die Rede vom
> 1&1 HomeServer (7240) was der Fritzbox 7240
> entsprechen würde. Allerdings war bei der
> Bestellung definitiv eine Fritzbox mit 3 Antennen
> abgebildet (7270) die Fritzbox 7240 hat nur 2
> Antennen. Ich habe auch einen Screenshot von dem
> Angebot falls nötig.
>
> Können Sie mir bestätigen, dass ich die Fritzbox
> mit 3 Antennen erhalte?
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen,
>
 
Doch das ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Markteinführung. Bislang hat noch kein Hersteller mit zunehmenden Alter des Produkts diese Preisempfehlung angepasst ;)

Aber eben der durchgestrichene Preis von 249,- ¤ spricht doch für die 7270, und nicht für die 7240, denn für die 7240 gibt es keine unverbindliche Preisempfehlung, weil sie nicht im Handel erhältlich ist. (Auch in der Handelseinkaufsliste von AVM gibt es diese Box nicht)
 
Genau - das ist noch ein weiterer irreführende Punkt.

Abgebildet ist ein Homeserver mit 3 Antennen (also 7270) - mit der durchgetrichenen Preisempfehlung der AVM Fritz!Box 7270 - und rechts im Bild der Preis, den diese Box bei verschiedenen Tarifen kostet (diese Preise umfassen aber nur den 7240-Homeserver).

Ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt - hier liegt eine Irreführung vor :(

Vielleicht ändert 1&1 noch den süßen grauen Text ;)
"Abbildung ähnlch" --> "Abbildung und unverbindliche Preisempfehlung ähnlich"
 
Und wer ist der Hersteller des "Homeservers"?
AVM stellt ja nur "FritzBoxen" her ...

Eine sehr gute Frage, in der Bestellbestätigung steht auch kein Hersteller, von daher hat der normale Kunde gar keine große Überprüfungsmöglichkeit der Hardware, die er bekommen wird. Weil einfach auf AVM und eine Fritz!Box xy zu schließen ist erstmal reine Vermutung des Kundens...
Und "in enger Zusammenarbeit zwischen 1&1 und dem deutschen Marktführer AVM entwickelt" sagt auch nix darüber aus, wer jetzt das Produkt produziert und damit der eigentliche Hersteller ist...

Irreführende Werbung ist verboten, § 5 UWG (bisher § 3 UWG a. F.). Das heißt, jede Werbung muss wahr und klar sein.

Irreführend ist eine Werbeaussage bereits dann, wenn sie auch nur von einem kleinen, nicht ganz unbeachtlichen Teil der Angesprochenen missverstanden werden kann. Maßgebend ist also nicht das Verständnis des werbenden Unternehmers, sondern der jeweilige Eindruck, den die Werbung beim Publikum erweckt.

Für die Beurteilung, wie das Publikum eine Werbung versteht, kommt es auf den verständigen, aufmerksamen und durchschnittlich informierten Verbraucher an. Dies ist das sog. "Verbraucherleitbild", das durch den Europäischen Gerichtshof festgelegt wurde und auch für die Beurteilung, ob etwas nach § 5 UWG irreführend ist, zugrunde zu legen ist.
( http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/irrefuehrendewerbung/ )

Von einem kleinen Teil kann man hier gar nicht mehrs sprechen, da sogar sehr viele das Angebot missverstehen können.

EDIT: Auf dieser früheren Vergleichsgrafik zeigt sich nochmal genau die Herkunft der oben diskutierten 249 ¤ UVP (und deren Zusammenhang mit dem HomeServer alias FB 7270):
 

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