Zum Thema "Vertrauensarbeitszeit": Du schuldest deinem Arbeitgeber nicht nur eine bestimmte Arbeitszeit, sondern deine volle Arbeitsleistung. Bringst du die noch genauso, wenn du ständig auf Anrufe für deine "Firma" gefasst sein musst? Und gerade wenn du ohnehin schon viele Überstunden machst, besteht die Gefahr, dass du die Höchstarbeitzeit (nach dem Arbeitszeitgesetz) regelmäßig überschreiten wirst. Entscheidend wird am Ende jedenfalls sein, wie dein Arbeitgeber zu deiner Nebentätigkeit steht, und nicht, wie wenig Anlass für schlechtes Gewissen du siehst. Viel Glück.