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akapuma
Guest
Hallo informerex,Und um die Nerven zu schonen, bin ich bereit ein bißchen mehr zu bezahlen.
PS: rechne nur mal XX¤ p. Stunde, wo du nun schon rum machst, ohne die psy. Belastung.
hier hast Du natürlich recht. Allerdings heißt es nicht unbedingt, daß ein teurerer Anbieter besser sein muß als ein billigerer. Grundsätzlich bin ich der Meinung, daß man mit jedem Anbieter Glück oder Pech haben kann. Ich kenne auch Leute, die bei der T-COM sind und Ärger hatten. Im Moment scheint es mir allerdings so zu sein, daß Anbieter wie 1&1 einen riesigen Zulauf haben und damit hoffunungslos überfordert sind. Die T-COM hingegen war jedoch sehr um mein Wohl besorgt, weil man vielleicht nicht mehr so viele Neuaufträge bekommt. So wurde der Analoganschluß nicht nur einfach freigeschaltet, es wurde auch angerufen und gefragt, ob denn alles Recht wäre.
Nichts gegen den Anbieter in Deinem Link. Ich würde aber Anbieter nehmen, die bekannt sind, und von denen man wenigstens einige Leute kennt, die zufrieden sind. 1&1 gehört dazu.b.) Alternativ-Anbieter wie http://www.carpo.de/voip/cms/de/de/5883.jsp
Dann habe ich heute im Magazin des Kölner Stadt-Anzeigers etwas interessantes gelesen. Die beiden Urteile, die ich bis jetzt gefunden hatte, bezogen sich ja darauf, daß die Kunden in Gegegenden gezogen sind, wo es überhaupt kein DSL gibt, und die Kunden sollten trotzdem zahlen. Nun habe ich in o.g. Zeitung ein Urteil gefunden, wo jemand Schadensersatzansprüche geltend gemacht hat, bei dem die Umstellung zu lange gedauert hat (Az: 3-13 0 61/06 LG Frankfurt). Ich zitiere mal:
Einziger Wermutstropfen: der Anbieter hat Berufung beim OLG eingelegt, denn es ging immerhin um 13.000¤ Schadenersatz des gewerblichen Kunden.Bearbeitungszeiten von 25 oder auch nur 17 Tagen, um einfachste Anfragen zu starten oder Informationen einzuholen, sind bereits ein Pflichtverstoß für sich. In Anbetracht der heutigen Bedeutung der Telekommunikation und ihrer ständigen Aufrechterhaltung im geschäftlichen, aber auch im privaten Bereich führen solche Bearbeitungszeiten zur Schadensersatzpflicht des Anbieters.
Nachzulesen ist das ganze hier.
Gruß
akapuma