Umzug - und kein Internet.....

Und um die Nerven zu schonen, bin ich bereit ein bißchen mehr zu bezahlen.

PS: rechne nur mal XX¤ p. Stunde, wo du nun schon rum machst, ohne die psy. Belastung.
Hallo informerex,

hier hast Du natürlich recht. Allerdings heißt es nicht unbedingt, daß ein teurerer Anbieter besser sein muß als ein billigerer. Grundsätzlich bin ich der Meinung, daß man mit jedem Anbieter Glück oder Pech haben kann. Ich kenne auch Leute, die bei der T-COM sind und Ärger hatten. Im Moment scheint es mir allerdings so zu sein, daß Anbieter wie 1&1 einen riesigen Zulauf haben und damit hoffunungslos überfordert sind. Die T-COM hingegen war jedoch sehr um mein Wohl besorgt, weil man vielleicht nicht mehr so viele Neuaufträge bekommt. So wurde der Analoganschluß nicht nur einfach freigeschaltet, es wurde auch angerufen und gefragt, ob denn alles Recht wäre.

Nichts gegen den Anbieter in Deinem Link. Ich würde aber Anbieter nehmen, die bekannt sind, und von denen man wenigstens einige Leute kennt, die zufrieden sind. 1&1 gehört dazu.

Dann habe ich heute im Magazin des Kölner Stadt-Anzeigers etwas interessantes gelesen. Die beiden Urteile, die ich bis jetzt gefunden hatte, bezogen sich ja darauf, daß die Kunden in Gegegenden gezogen sind, wo es überhaupt kein DSL gibt, und die Kunden sollten trotzdem zahlen. Nun habe ich in o.g. Zeitung ein Urteil gefunden, wo jemand Schadensersatzansprüche geltend gemacht hat, bei dem die Umstellung zu lange gedauert hat (Az: 3-13 0 61/06 LG Frankfurt). Ich zitiere mal:
Bearbeitungszeiten von 25 oder auch nur 17 Tagen, um einfachste Anfragen zu starten oder Informationen einzuholen, sind bereits ein Pflichtverstoß für sich. In Anbetracht der heutigen Bedeutung der Telekommunikation und ihrer ständigen Aufrechterhaltung im geschäftlichen, aber auch im privaten Bereich führen solche Bearbeitungszeiten zur Schadensersatzpflicht des Anbieters.
Einziger Wermutstropfen: der Anbieter hat Berufung beim OLG eingelegt, denn es ging immerhin um 13.000¤ Schadenersatz des gewerblichen Kunden.

Nachzulesen ist das ganze hier.

Gruß

akapuma
 
Beim Urteil ging es um einen geschäftlichen Anschluss und um eine Telefongesellschaft. 1&1 bietet zum Beispiel keine geschäftichen Anschlüsse an und eine Telefongesellschaft ist es auch nicht.
 
Nun habe ich in o.g. Zeitung ein Urteil gefunden, wo jemand Schadensersatzansprüche geltend gemacht hat, bei dem die Umstellung zu lange gedauert hat (Az: 3-13 0 61/06 LG Frankfurt). Ich zitiere mal:
Bearbeitungszeiten von 25 oder auch nur 17 Tagen, um einfachste Anfragen zu starten oder Informationen einzuholen, sind bereits ein Pflichtverstoß für sich. In Anbetracht der heutigen Bedeutung der Telekommunikation und ihrer ständigen Aufrechterhaltung im geschäftlichen, aber auch im privaten Bereich führen solche Bearbeitungszeiten zur Schadensersatzpflicht des Anbieters.
Siehst Du den Unterschied? Das Urteil bezieht sich lt. Deines Zitates auf nicht ausreichend schnelle Antwortzeiten bez. Informationsweitergabe, Du aber machst daraus die komplette Umstellungszeit - das sind 2 Paar Schuhe.
 
Ok Carpo ist nicht so bekannt wie 1&1, aber doch renomiert.
http://www.carpo.de/voip/cms/de/de/4553.jsp
Ich stimm dir zu, dass teure Anbieter nicht unbedingt gut sein müssen, aber Fakt ist, dass günstige Anbieter schlecht sind. Die Margen lassen einfach keinen vernünftigen Service zu, weil dieser schlußendlich Geld kostet.

Aber um das geht es jetzt im Detail auch nicht.

Fakt ist, man sollte das beste Preis-/Leistungsverhältnis finden.

bzgl. dem Urteil, es ist noch nicht rechtsgültig und führt daher nur zur "Irritation", da die nächste Instanz ganz anders entscheiden kann. Hinzu kommt, dass jeder Fall anders gelagert ist und somit selbst bei pos. Ausgang für den Kunden, noch lange nicht in einem anderen Fall gleich entscheiden muss.

Wir könnten nun noch viele Punkte austauschen, was jedoch der Allgemeinheit nicht viel weiterhelfen würde, da wie o.e. jeder Fall für sich zu betrachten ist und sollte daher die Angelegenheit auf sich beruhen lassen.
 
Beim Urteil ging es um einen geschäftlichen Anschluss und um eine Telefongesellschaft. 1&1 bietet zum Beispiel keine geschäftichen Anschlüsse an und eine Telefongesellschaft ist es auch nicht.
Das Urteil erwähnt auch ausdrücklich den privaten Bereich. Naja, 1&1 ist zwar keine Telefongesellschaft, allerdings der Anbieter und Vertragspartner meines Telefonanschlusses. Ich hatte mit 1&1 telefoniert (Komplettanschluß). Und die Leitung hatte 1&1 meines Wissens nach von der telefonica gemietet.
Leider sieht man im Internet nicht das komplette Magazin des Kölner Stadt-Anzeigers:
Seite 1: "Arger mit dem Anbieter - So können sich Telefonkunden wehren"
Seiten 2-3: "Gefangen im Vertrag - Michael Winter aus Pulheim-Dansweiler und sein Kampf gegen 1&1".
Seite 4: hatte ich verlinkt.

Siehst Du den Unterschied? Das Urteil bezieht sich lt. Deines Zitates auf nicht ausreichend schnelle Antwortzeiten bez. Informationsweitergabe, Du aber machst daraus die komplette Umstellungszeit - das sind 2 Paar Schuhe.
Den Unterschied sehe ich nicht ganz so krass.
Bearbeitungszeiten von 25 oder auch nur 17 Tagen, um einfachste Anfragen zu starten oder Informationen einzuholen, sind bereits ein Pflichtverstoß für sich.
Die erste Reaktion von 1&1 kam 20 Tage! nach meinem "Umzugsgesuch", das war nämlich ein Telefonanruf, in dem man den Umzug mit mir abstimmen wollte.

bzgl. dem Urteil, es ist noch nicht rechtsgültig und führt daher nur zur "Irritation", da die nächste Instanz ganz anders entscheiden kann. Hinzu kommt, dass jeder Fall anders gelagert ist und somit selbst bei pos. Ausgang für den Kunden, noch lange nicht in einem anderen Fall gleich entscheiden muss.
Ja, das ist ein Problem. Jeder Fall ist anders gelagert. Bei Urteilen von Amtsgerichten kommt hinzu, daß jedes andere Amtsgericht anders entscheiden kann. Das Risiko des Kunden, der vorzeitig kündigt, ist sehr hoch, insbesondere, wenn der Vertrag noch lange läuft (wie bei mir). Dennoch: Urteile in mehr oder weniger ähnlichen Fällen interessieren mich sehr, um wenigstens eine Tendenz zu erkennen. Und hier bin leicht (leicht) optimistisch.

Gruß

akapuma
 
Schon wieder:

Ich erhielt wieder eine eMail. In dieser wurde nun wieder behauptet, meine Unterschrift würde fehlen. Weiterhin könne man Kündigungen per eMail auch nicht akzeptieren. Daraufhin hätte man mich schon mit Schreiben vom 23.12.2008 hingewiesen.

23.12.2008??? Ich hatte meine Kundigung erst am 22.12.2008 per Einschreiben weggeschickt. Und dann wurde sie schon am 23.12.2008 bearbeitet? Was mogelt man sich da wieder in die Tasche? Die Behauptung der angeblich nicht unterschriebenen Kündigung erhielt ich erst am 06.01.2009 per Post. Und dieses Schreiben wurde frech auf den 30.12.2008 zurückdatiert.

Ich bat mehrmals, mir eine Kopie meiner Kündigung zuzuschicken oder zuzufaxen, damit ich den Sachverhalt prüfen könne. Hierzu war man aber scheinbar nicht Willens oder einfach nicht in der Lage. Deshalb hatte ich (weil ich so nett bin) am 31.01.2009 eine unterschriebene Zweitschrift an 1&1 geschickt.

Gruß

akapuma
 
Die Infos bringen uns nichts, da wir weder

a.) was ändern können
b.) feststellen können wer Recht hat - 1&1 oder du.
c.) du nunmehr ja einen Anbieter hast, der eine MVLZ (24 M?) hat - d.h. bei rechtlicher Außeinandersetzung evtl. Schadenersatz an 1&1
 
Die Infos bringen uns nichts, da wir weder
Im Moment noch nicht viel, das stimmt.
a.) was ändern können
Nein, ändern kann da niemand was...
b.) feststellen können wer Recht hat - 1&1 oder du.
Feststellen kann man es nicht. Irgendwann wird aber hier stehen, wer Recht hat, denn jede Geschichte hat einmal ein Ende.
c.) du nunmehr ja einen Anbieter hast, der eine MVLZ (24 M?) hat - d.h. bei rechtlicher Außeinandersetzung evtl. Schadenersatz an 1&1
Ja, 24 Monate MVLZ. Ich denke mal, 1&1 wird mir kündigen, wenn ich meine Rechnung nicht bezahle und dann Schadenersatz von mir fordern. Ich habe durch den Telekomanschluß einen Schaden, der sich zumindest teilweise in Geld ausdrücken läßt. Den werde ich als Schadenersatz von 1&1 fordern. Wer gewinnt, steht noch in den Sternen...

Ich selbst durchforste das Internet nach ähnlich gelagerten Fällen. Ich bin entsetzt, wie viele Fälle es gibt.

Eine nutzbare Information wird es, wie gesagt, erst geben, wenn die Sache abgeschlossen ist.

Entweder muß man es sich gefallen lassen, wochenlang ohne Internet und Telefon dazustehen. Vielleicht muß man wochenlang mitten im Renovierungsstreß regelmäßig ein Internetcafe aufsuchen und dort per Homebanking sein Haus, den Makler, den Notar, das Grundbuchamt usw. bezahlen (immer schön auf die TAN-Listeaufpassen!).

Vielleicht kann man aber auch, nachdem viele Wochen nichts passiert ist, einen anderen Anbieter suchen, der innerhalb einer Woche einen Anschluß freischalten kann. Wie gesagt, es geht nur um's Freischalten, eine Telefondose ist ja schon seit Jahren voll funktionsfähig vorhanden. Rauskommen musste niemand.

Gruß

akapuma
 
So, was gibt es neues...

1&1 hat mir zum Vertragsende Ende 2010 gekündigt, weil ich meine Einzugsermächtigung gekündigt habe.

Weil ich den halben Februar an Grundgebühr bezahlt habe, aber zum 31.01.09 gekündigt habe, möchte ich die halbe Februargrundgebühr wiederhaben. Ich habe eine Rechnung und heute die erste Mahnung geschrieben. 1&1 behauptet aber mehrfach weiterhin, der Vertrag würde bis Ende 2010 gelten.

Und weiterhin habe ich heute an 1&1 Schadenersatzansprüche in Höhe von rund 500¤ (Anschlußgebühren, höhere Grundgebühren, fehlende Handyflatrate...) gestellt.

Gruß

akapuma
 
Oh - was habe ich nur getan....

Ich habe die Schadenersatzansprüche als PDF-Datei angehangen. Und? 1&1 kann überhaupt keine PDF-Dateien lesen!

Mehr dazu auf meiner Homepage.

Gruß

akapuma
 
Hallo akapuma,

nachdem ich sowohl diesen Thread wie auch die Berichte und Schreiben auf deiner Homepage gelesen habe, kann ich dir nur raten, schnellstmöglich einen Anwalt einzuschalten. Meiner Meinung nach bringst du dich mit deinem Verhalten in grösste Schwierigkeiten. Ausserdem kannst du mit Sicherheit nicht deinen neuen Vertrag mit kompletter Laufzeit 1&1 in Rechnung stellen. Auch daran, dass du selbst in deinem Thread 20 von insgesamt 30 Posts verfasst hast, sollte dir aufzeigen, dass hier im Forum keine für dich erforderliche rechtliche Beratung stattfinden kann und du somit auf jeden Fall zum Anwalt musst. Das Geld für eine juristische Beratung bei einem Fachanwalt ist gut angelegt und wird dir mit Sicherheit mehr Klarheit und hoffentlich mehr Ruhe bringen.
 
Hallo woingenau,

da ich bei meiner Rechtschutzversicherung eine Selbstbeteiligung von 100¤ habe werde ich die üblichen Mahnstufen / Inverzugsetzen einhalten.

Parallel versuche ich, das Ganze an bestimmte Redaktionen weiterzuleiten. Es gibt mehrere Verlage, die sich mit sowas beschäftigen.

Parallel dazu werde ich mich erkundigen, ob die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur hier helfen kann. Eine Schlichtung würde bei Streitwerten bis 600¤ 35¤ kosten.

Gruß

akapuma
 
Ich habe die Schadenersatzansprüche als PDF-Datei angehangen. Und? 1&1 kann überhaupt keine PDF-Dateien lesen!
Offensichtlich wollen sie sie einfach nicht lesen. Das mit den angehängten pdf Dateien hatte ich auch schon mehrfach erlebt.
Ein Hotliner verwies mich dann auf eine angeblich fehlende digitale Signatur = Blödsinn, eine solche ist weder bei Endkundenrechnungen, Auftragsbestätigungen etc. von 1&1 dabei.
 
Mal ganz nebenbei: Wie kann man sich bei dieser fortgeschrittenen Eskalationsstufe (und auch bei dem ganzen Geplänkel vorher) nur auf eMails verlassen?
Das einzige, was ich bei einem vorhersehbaren Gerichtsstreit sinnvoll einbringen kann, sind Einschreiben/mit Rückschein).
Zwecks besserer Beweislage, was im Einschreiben enthalten war: Fensterbriefumschlag mit der ladungsfähigen Adresse und darunter (noch im Fensterbereich) der dezente Hinweis "per Einschreiben"
Irgendwas muss ja bei denen ankommen, außer einem leeren Umschlag, also was für ein Inhalt war's denn? Da wird keiner mit einem leeren Blatt Papier ankommen - denn das könnte ja nicht zugestellt werden. Und den Brief fälschen - das macht kein Supporter. Der weiß auch, dass das für ihn privat rechtliche Konsequenzen hat. Soweit geht die Liebe zum Arbeitgeber in den aller seltensten Fällen ;)

Akapuma, nebenbei: Die 100¤ Selbstbeteiligung bei Deinem Rechtsschutz sind wahrlich gut angelegt, wenn Du diese jetzt mal in Anspruch nehmen solltest. Du lehnst Dich mit Deiner Aktion arg weit aus dem Fenster.
 
@Novize
wie man ja bereits dem Verlauf entnehmen kann und auch den Ausführungen auf der Seite, handelt es sich um eine einseitige Darstellung, die rechtlich sowie technisch nicht fundiert ist.

nur mal 1 Beispiel:
Ich möchte betonen, daß lediglich eine Freischaltung erforderlich war. Es waren keinerlei Arbeiten vor Ort erforderlich!
Eine Schaltung war sehr wohl nötig, egal ob es sich um einen T-Home-"Reseller" handeln würde od. um ein Telefonica-DSL.

Ich werde die Sache daher nicht weiter verfolgen.
 
da ich bei meiner Rechtschutzversicherung eine Selbstbeteiligung von 100¤ habe werde ich die üblichen Mahnstufen / Inverzugsetzen einhalten.

...und, ohne ein grosser Hellseher zu sein, wage ich zu prophezeien, dass diese Selbstbeteiligung noch das Günstigste in deinem Fall sein wird.
Aber jeder ist seines eigenen Glückes Schmied und deshalb ziehe ich mich ebenfalls aus dem Thread zurück.
Ich wünsche dir dennoch selbstverständlich viel Erfolg und Glück. ;)

woin
 
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