Wahnsinn: Anstehender Umzug: kein 1&1 möglich, dennoch Kündigung nicht angenommen!

Verklage 1+1 auf Leistungserfüllung am neuen Standort.
 
Und Du zahlst? Eine solche Aufforderung ist gefährlicher Unsinn. Es sollte doch mittlerweile klar sein, dass es in solchen Fällen keine allgemeingültige Antwort gibt und entweder nur Kulanz oder eine richtige, fallbezogene Rechtsberatung helfen kann.
 
Hallo rannseier,
übernimmst Du auch die Kosten für die Umsetzung solch dämlicher Vorschläge?

Liebe Mods,
könntet Ihr mal grundsätzlich einen Hinweis veröffentlichen, dass solche Art von "Rechtsberatung" in einem Forum nichts zu suchen hat und eventuell hier mal zumachen.
 
Nochmal ganz allgemein und nicht auf den Einzelfall bezogen:

Verträge sind dazu da eingehalten zu werden - von beiden Parteien. Und das weiß man vor Abschluss von langfristigen Verträgen. Mindestvertragslaufzeiten haben den netten Effekt, dass dann die Konditionen für den Kunden besser sind - die Kosten müssen sich ja nur über den gesamten Zeitraum amortisieren. Von daher ist es i.d.R. unangemessen verlangen zu wollen, dass ein Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Der Vetragspartner ist schließlich nicht verantwortlich für Änderungen im Lebenswandel des anderen. Inwieweit es Ausnahmen gibt, hängt u.a. auch davon ab, ob es generell nur Angebote mit MVLZ gab - auch von anderen Anbietern - und somit die Alternative fehlte.

In der Realität gibt es aber sehr oft einvernehmliche Lösungen, die die Kosten für den Kunden zwar nicht auf Null bringen, aber zumindest gering halten. Insbesondere dann, wenn der Vertragspartner weiß, dass er durch die Vertragsauflösung nicht nur entgangene Einnahmen hat, sondern auch Einsparungen hätte, die er gegenrechnen kann. Im Fall von DSL-Anschlüssen wären das die Mietkosten für die letzte Meile, etwaige Kosten für Datenmengen und wenn eine Telefonflat enthalten ist, Telefonkosten. Dazu ist es aber nötig, dass der Vertragspartner in der Lage ist, mit seinen Kunden zu kommunizieren - im Zeitalter der Hotline ist das meist das schwierigste.

Wenn daher das Gespräch mit dem Vetragspartner nichts bringt, ist kompetenter rechtlicher Beistand gefragt (Verbraucherzentrale, Anwalt). Irgendwelche Tips hier im Forum, das eine oder andere Rechtsmittel anzuwenden, Formulierungen von Schreiben, usw. würde ich tunlichst überlesen. Jeder Einzelfall ist anders. Und was sinnvoll ist und was nicht, hängt schließlich auch von der Summe ab, um die es geht. (Und wenn es ein berufsbedingter Umzug ist, ist es zumindest den Versuch wert, die Restkosten des Vetrages von der Steuer absetzen zu wollen. Auch das drückt die Last.) Eventuell ist ein Streit mit dem Vertragspartner gar nicht mehr lukrativ - besonders wenn man den Aufwand und weitere Kosten noch rechnet. Aber auch das kann nur ein Anwalt vernünftig im Hinblick auf den zu erwartenden Erfolg abschätzen.

Und das ist mitnichten eine Rechtberatung, sondern meine Meinung, was Veträge wert sind und wie man sich verhalten könnte.
 
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reg Dich nur ordentlich auf!
Wenn ich mich aufrege sieht das anders aus. :mrgreen:

Das war lediglich eine Feststellung.

Deine Angaben zur Rechtsprechung wären mal interessant. Wie begründet man den Geldeinzug bei nicht erbrachter Leistung eigentlich? Es geht hier ja immerhin nicht darum das der Threadstarter umzieht, einen Telefonanschluss haben könnte - ihn aber absichtlich nicht beauftragt. Im Gegenteil bemüht er sich ja darum.

Ein Gerichtsurteil gibt es dazu z.B. vom AG München: Az. 271 C 32921/06. Da geht es genau um das Thema Umzug und die nicht erbrachte Leistung. Da kommt deine Rechtsprechung schonmal in's Wanken.

Ein Beratungsgespräch mit der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt wäre also schon angebracht. Dann hat man überhaupt erst mal eine Basis um mit 1&1 zu verhandeln, bevor man dann evtl. doch klagt.

Btw. habe ich mit 1&1 keinerlei Probleme. Ich hoffe das bleibt auch so.
 
Wie begründet man den Geldeinzug bei nicht erbrachter Leistung eigentlich?

die Leistung wird erbracht (der bestehende Vertrag gilt für den bestehenden Standort) nur der Kunde wünscht diese Leistung nicht mehr (am bestehenden Standort)
 
Ein Gerichtsurteil gibt es dazu z.B. vom AG München: Az. 271 C 32921/06. Da geht es genau um das Thema Umzug und die nicht erbrachte Leistung. Da kommt deine Rechtsprechung schonmal in's Wanken.

Meiner Meinung ist dieser Fall mit diesem nur sehr bedingt vergleichbar, da - wenn ich das richtig lese - 1&1 zugestimmt hatte an dem neuen Ort einen Anschluss zu schalten. Damit wäre Erfüllungsort der neue Wohnort.

Oben gab es schon einen Link, der - wenn man den Inhalt auch liest - die fallweise Unsicherheit betont:
Auch dort wird das obige Urteil zitiert - aber eingeschränkt! Und es wird mehrmals auf die unsichere Rechtslage verwiesen. Also mit Sicherheit kein Feld, in dem man hier im Forum auf die letzte Wahrheit hoffen kann.
 
Meiner Meinung ist dieser Fall mit diesem nur sehr bedingt vergleichbar, da - wenn ich das richtig lese - 1&1 zugestimmt hatte an dem neuen Ort einen Anschluss zu schalten.
Das ist korrekt. Im Kern geht es aber um die nicht erbrachte Leistung. Und da ist dieses Urteil evtl. auch für diesen Fall hier eine Basis.

Seitens 1&1 redet man sich ja damit heraus das man sich ja über das Telefonnetz einwählen und surfen könne. Dabei verschweigt man aber das der Tarif teurer als bei manch Anbieter by.call ist.

Egal wie man es dreht und wendet. Es gehen wichtige Vertragsbestandteile verloren. Und wenn 1&1 auf eine mangelhaft bis nicht erfüllte Leistung besteht, muss man denen (und natürlich auch anderen Anbietern, die genauso verfahren) eben die Rote Karte zeigen. So teuer ist ein Beratungsgespräch ja nun auch nicht. Immerhin könnte da irgendwann auch mal ein Grundsatzurteil fallen - wenn da nicht eher die EU einschreitet. Denen sind lange Vertragslaufzeiten und derartige Parktiken, wie hier beschrieben, ja ein Dorn im Auge.
spunk_ schrieb:
die Leistung wird erbracht (der bestehende Vertrag gilt für den bestehenden Standort) nur der Kunde wünscht diese Leistung nicht mehr (am bestehenden Standort)
Warum sollte er die Leistung am alten Standort auch weiter wünschen?0 Wenn die Bude z.B. abgerissen würde, kann man sich auch nicht auf diesen Standort als Erfüllungsort berufen. Womöglich hätte man das bei 1&1 auch gerne.
 
Du drehst Dich im Kreis und ignorierst alle Realität.

Es gibt weder einen Grundsatz, dass Laufzeitverträge bei Umzug grundsätzlich gekündigt werden können, noch dass ein DSL-Provider gezwungen ist, den Vertrag am Umzugsstandort weiterlaufen zu lassen. Ob es einem gefällt oder nicht, ob Du es gerecht findest oder nicht, zu allererst gelten die geschlossenen Verträge und die sind standort- und laufzeitgebunden.

Und da es für den neuen Standort keinen Vertrag gibt (und das ist, wie gesagt, meiner Meinung der kleine aber feine Unterschied zu dem zitierten Amtsgerichtsurteil), sind Deine schönen Formulierungen bzgl. nicht erbrachte Leistungen oder Vertragsbestandteile nichts anderes als Luftschlösser und hier völlig irrelevant. Die einzige entscheidende Frage ist, ob und wann ein Umzug eine Kündigung aus wichtigem Grund bedingt oder nicht - und diese Frage ist weder gesetzlich geregelt noch höchstrichterlich entschieden. Jedes Amtgerichts mag da - von Ort zu Ort und sogar von Fall zu Fall - anders entscheiden. Da hilft kein Stammtischjuristenlatein.
 
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Warum sollte er die Leistung am alten Standort auch weiter wünschen?


der Kunde wünscht diese ja eben künftig nicht mehr - obwohl ein langlaufender Vertrag für den bezug dieser Leistung abgeschlossen wurde.

es sollte also sinnvollerweise im beiderseitigen Einklang eine Änderung dieses bestehenden Vertrages durchgeführt werden. mit diesem vorerst einseitigen Wunsch nach einer Änderung muss eben der Vertragspartner einverstanden sein.

gewöhnlich geschieht dies dann eben so, dass der bestehende Vertrag dann aufgelöst werden kann wenn gleichzeitig am neuen gewünschten Standort ein neuer Vertrag abgesclossen wird (wohl mit weniger Subvention, ggf auch mit Zuzahlung)
 
Und da es für den neuen Standort keinen Vertrag gibt (und das ist, wie gesagt, meiner Meinung der kleine aber feine Unterschied zu dem zitierten Amtsgerichtsurteil), sind Deine schönen Formulierungen bzgl. nicht erbrachte Leistungen oder Vertragsbestandteile nichts anderes als Luftschlösser und hier völlig irrelevant.
Wenn du der Meinung bist alles doppelt und dreifach bezahlen zu müssen, nur weil du umziehst, dann kannst du das gerne so hinnehmen. Fakt ist einfach das man eine Verhandlungsgrundlage schaffen muss. Und da haste mit diesem Urteil eben sehr wohl einen Einstieg.

Das Ziel ist doch, dass der Themenstarter nicht doppelt bezahlen muss. Und meiner Meinung nach (also entgegen deiner und der von spunk_), sind solche Verträge eben nicht standortgebunden. Sonst dürfte man ja nie umziehen, müsste einen Kabelanschluss bezahlen, obwohl es am neuen Wohnort garkein Kabelfernsehen gibt oder die Hausratversicherung wäre in der neuen kleineren Wohung genauso teuer wie in einer großen..
 
dürfte man ja nie umziehen


darfst du.


aber gleichzeit brauchst du nicht erwarten dass dein Vertragspartner innerhlab der Vertragslaufzeit die Nachteile dadurch übernimmt.

soweit mir bekannt gibt es bisher nur ein Einzelfallurteil (also kein Grundsatzurteil - die Entscheidung ging also keine Instanz höher) aber da in Bezug auf die Mindestlaufzeit mit einem Fitnessstudio (Details findest du leicht über google mit den Sichworten Fitnessstudio, Umzug Kündigung)

das Problem ist allein die Definition des Begriffes "wichtiger Grund" - und hier nicht in Bezug auf Fitnessstudio, sondern in Bezug auf Internetzugang.
das Urteil macht allerdings auchkeinerlei Aussage zu den Kosten die dem unden angelastet werden können für eben die Nutzung am neuen Standort.
da haben im Prinzip alle standortgebundenen Verträge mit Mindestlaufzeit Narenfreiheit.
 
aber gleichzeit brauchst du nicht erwarten dass dein Vertragspartner innerhlab der Vertragslaufzeit die Nachteile dadurch übernimmt.
Was ich in Frage stelle. Denn in diesem Fall wäre das eben ein wichtiger Grund.

Im Übirgen kann man ein Fitnesscenter wohl nicht mit einem DSL-Anschluss vergleichen. Während ich beim Umzug nämlich ohne Internetzugang dastehe, hätte ich theoretisch die Möglichkeit weiterhin in's Fitnesscenter zu fahren.

Und gerade deshalb ist es wichtig sich Rat an einer Stelle zu holen, die sich damit wohl etwas besser auskennt als wir. Mehr wollte ich eigentlich auch garnicht sagen. :8)
 
nicht mit einem DSL-Anschluss vergleichen.


es gibt leider keinen anderen Vergleich (ansonsten tzeige dies bitte mal)

standortgebundene Verträge mit Mindestlaufzeit sind nunmal so wie abgeschlossen standortgebunden und haben eine Mindestlaufzeit.

falls es hierzu mal eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Kunden geben sollte werden ab diesem Zeitpunkt ziemlich sicher die Provisionen stark reduziert.

denn findige Geschäftemacher die Kontakt zu Umtzugsfirmen/Maklern/Vermietern haben kommen sonst schnell auf ein neues Geschäftsmodell und bitten Umzugwillige kurz vor dem Umzug langlaufende Verträge abzuschliessen die dann kurzzeitig darauf durch den Umzug ungültig werden.. der Gewinn wird geteilt.


im Bereich Mobilfunk stellt sich dieses Problem garnicht - selbst wenn am neuen Wohnort keinerlei Empfang vorhanden ist wird auf die mobile Nutzungsöglichkeit verwiesen bei der immer die 100%-Versorgung ausgeschlossen ist. und hierzu kenne ich ebenfalls kein Urteil zugunsten des Kunden (hast du ein Gegenbeispiel?)
 
denn findige Geschäftemacher die Kontakt zu Umtzugsfirmen/Maklern/Vermietern haben kommen sonst schnell auf ein neues Geschäftsmodell und bitten Umzugwillige kurz vor dem Umzug langlaufende Verträge abzuschliessen die dann kurzzeitig darauf durch den Umzug ungültig werden.. der Gewinn wird geteilt.

Ist zwar ein wenig OT, aber das würde nicht funktionieren. Die Provision muss bei 1&1 zurückgetahlt werden wenn der Vertrag in innerhalb einer gewissen Zeit (ich glaube 6 Monate) wieder aufgelöst wird.
 
Ein sehr guter Freund hat gerade genau das selbe Problem. Auf so ein Geschäftsgebaren kann ich verzichten. Wer so mit seinen Kunden umgeht muss sich nicht wundern wenn andere Kunden die dieses Verhalten mitbekommen vorsorglich kündigen! Das dann aber der Kundenservice pampig wird setzt dem die Krone auf!

Ich habe gerade sämtliche Verträge bei 1&1 gekündigt und werde nach Weihnachten den Rosa Riesen bemühen. Dort gibt es noch ein Sonderkündigungsrecht und die wissen was Kulanz heißt! Gut, dass die Laufzeiten der Verträge gerade kurz vorm Ende stehen und noch kündbar sind! Falls das wer von 1und1 mit ließt: Euch unkulantem Haufen geschieht es recht, wenn noch mehr Kunden abspringen...

Ich für meinen Teil habe mit 1und1 abgeschlossen! Gute Nacht und frohes Fest!
 
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Kulanz bei 1&1? Wenn du dich darauf verlässt, bist du verlassen.

Na ja, so lange Geiz noch geil ist, werden die noch genug Kunden ködern, bis einige dann "ihr blaues Wunder" erleben.

Nun ja, ich habe auch einige Erfahrungen gesammelt und auch nach dem Ende der Vertragslaufzeit weg und werde nie wieder zurück kommen. Dabei bin ich doch eigentlich ein pflegeleichter Bestandskunde.
Ist aber ja auch etwas, wenn man nun weiß, welchen Provider man zukünftig meiden und keinesfalls weiter empfehlen sollte :p
 
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Erst mal vielen Dank für Eure zahlreichen Meldungen und Hilfestellungen.

Ich will Euch mal berichten, wie es nun aktuell bei mir aussieht:

Also ich habe mir erstmal vorgenommen, "lieb" zu sein und mit 1&1 auf die liebevolle Art und Weise umzugehen, da ich denke, daß es es mich weiter bringt als auf die harte Tour. Ich war auch bis jetzt über 6 Jahren immer zufrieden bei 1&1. Deshalb habe ich die Ratschläge von 1&1 befolgt.
Man schlug mir zunächst vor, als man feststellte, daß am neuen Standort wohl kein TDSL möglich ist, aus diesem Grund sonderzukündigen. Diese Sonderkündigung wirde aber nicht angenommen. Dann bat man mir, an der neuen Adresse einen Telefonanschluss schalten zu lassen, damit man es genau messen kann und darauf bei 1&1 einen Umzug zu beantragen, damit dann im System eine Fehler auftaucht und man mir dann evtl. eine Sonderkündigung anbieten kann. Das alles habe ich getan. Nun habe ich 2 Telefonanschlüsse parallel laufen und warte auf die Antwort von 1&1. Das blöde ist, daß nun doch mickrige 384kb möglich sind, daher will 1&1 einen DSL-Anschluss schalten und mit einen Rabatt anbieten (wurde mir telefonisch nach Anfrage mitgeteilt).

Aber ich sagte darauf, daß das ja nichts Halbes und Ganzes wäre. Das ich nun niicht mehr über 1&1 telefonieren könne, und das Suften auch kaum möglich ist. Dann sagte man mir, daß ich nach dem Schalttermin eine weitere Sonderkündigung beantragen solle, das ich wegen des mangelhaften Anschlusses nicht mehr zurecht komme und bitten soll um einen Freikauf (ca. 70 Euro).

Weiß nicht, was ich davon halten soll. Was wird wohl als nächstes kommen?

Ziemlich bitter ist, daß mir Telekom mittlerweile mitteilte, daß bei mir VDSL mit 25.Mbit möglich ist. Kann aber nun nicht abschließen, da noch nicht raus bei 1&1
 
Zuletzt bearbeitet:
Entschuldigt für die Schreibfehler. War wohl zu schnell oder zu aufgeregt.

Wenn jemand noch einen goldenen Tip hat, wie man am Besten vorgeht, um ohne Ärger aus der Sache rauszukommen, immer her damit!
 
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