rabbe schrieb:
Du mußt das im Gesamtkontext sehen. Er hat sich über 1&1 aufgeregt, aber auf die Idee vorher in die Preisliste zu schauen, ist er nicht gekommen. Deshalb mein nicht ganz ernstgemeinter Einwurf über die "nicht ganz legale" Nutzung von 1&1 VoIP seinerseits. Denn hätte er 1&1-VoIP nicht genutzt, dann wäre das mit den 9ct/min auch nicht passiert

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@rabbe, Ecki-No1, HarryfZ, RudatNet
1.) Ich habe mich überhaupt nicht "aufgeregt". Vielmehr war ich über die Schamlosigkeit die 1&1 bei Auslandstarifen fährt höchst überrascht. Speziell die Gestaltung z.B. mit Australien, wo ich übrigens niemals angerufen habe hat mich veranlasst dieses Posting zu verfassen.
2.) Ihr zitiert den Punkt 1.9 der Besonderen Bedingungen zur Telefonie (Teil der AGB) von 1&1:
rabbe schrieb:
Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde 1&1 DSL-Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben.
Da fallen doch gleich einige "Ungereimtheiten" auf:
a.) Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt...
b.) ...ausschliesslich den Personen ÜBERLASSEN, die mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben.
zu a.) Welcher Tarif berechtigt nicht zur gewerblichen Nutzung?
Was ist gewerbliche Nutzung?
Wo steht dass ein Tarif NICHT zur gewerblichen Nutzung berechtigt?
Sorry, ich kenne das mit den 1000 Minuten schon, aber wo steht das denn überhaupt. Und die Ungereimtheiten gehen im Zweifel auch zu Lasten des Verwenders der AGB als 1&1.
Also könnte man sagen, nachdem mein Tarif explizit NICHT die gewerbliche Nutzung ausschliesst ist er dazu berechtigt. Folglich wäre 1.9 gar nicht einschlägig.
b.) Es soll Leute geben, die zwar dauerhaft im Ausland wohnen, aber dennoch Wohneigentum in Deutschland besitzen. Und für den direkten Vertragspartner gilt 1.9 nicht mal.
Also: Wer um Himmels willen hat den behauptet das mir irgendwelche Daten "überlassen" worden sind?
Weiterhin halte ich die AGB an dieser Stelle für ungültig, weil überraschend.
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Übrigens bewirbt 1&1 Ihre Produkt folgendermaßen:
Klingeln an verschiedenen Orten gleichzeitig
Sie wissen nicht, ob Sie Zuhause erreichbar sind? Lassen Sie es überall gleichzeitig klinglen. Zuhause, im Büro, bei Freunden, im Urlaub, unterwegs.
Wenn Sie jemand anruft, klingelt es an von Ihnen gewählten Orten gleichzeitig. So verpassen Sie keinen wichtigen Anruf mehr!
Ergebnis: Ich verhalte mich zu 100% AGB konform, obwohl die AGB zumindest an Stelle 1.9 sehr schwammig und IMO auch nicht gesetzeskonform sind. Mithin sollte die Bestimmung nichtig sein.
@rabbe, Ecki-No1, HarryfZ, RudatNet:
Man sollte also Vorschriften nicht nur lesen und andeuten, sondern auch verstehen und interpretieren. Ist man dazu nicht in der Lage, sollte man es besser lassen und Rechtskundigen überlassen.