WARNUNG vor 1&1 Auslandstarifen!

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Vielleicht meinte er damit, dass Du das 5 Mls from the Gulf of Mexico nicht benutzen darfst, sondern nur an der Adresse, welche bei 1und1 hinterlegt ist.
 
Ecki-No1 schrieb:
Vielleicht meinte er damit, dass Du das 5 Mls from the Gulf of Mexico nicht benutzen darfst, sondern nur an der Adresse, welche bei 1und1 hinterlegt ist.

Also, das verstehe ich jetzt ganz und gar nicht! Wie kommt Ihr denn zu solchen abstrusen Schlussfolgerungen?
 
RudatNet schrieb:
Ich hab's schon mal erwähnt:

Deine Landesflagge ... und deine Signatur!

Ist es fü Euch illegal in USA zu leben? Jetzt sag schon!
 
Ecki-No1 schrieb:
Vielleicht meinte er damit, dass Du das 5 Mls from the Gulf of Mexico nicht benutzen darfst, sondern nur an der Adresse, welche bei 1und1 hinterlegt ist.

Woraus schliesst Du das, hier ist es wirklich schön (Pool war heute 30°C)?
 
RudatNet schrieb:
Ich hab's schon mal erwähnt:
Deine Landesflagge ... und deine Signatur!

Das würde mich jetzt auch mal interessieren, wo du genau den Konflikt mit den AGBs siehst ?
 
Habt ihr alle den Smiley nicht gesehen? Das nächste Mal werde ich besser ein paar mehr setzen ;) ;). Mir ist es doch schnurzegal, ob, wo und wie jemand 1&1-VoIP nutzt. Ich habe selbst meine ganze Familie mit 1&1-Telefonnummern versorgt, verstoße quasi auch gegen die AGBs. @Ecki-No1 hat es aber in Posting 21 richtig formuliert. Wenn @suffi in den USA seinen Lebensmittelpunkt hat, kann er schlecht im Haushalt des 1&1-Kunden leben. Diese AGBs führen aber gerade die Vorteile von VoIP ad absurdum.
suffi schrieb:
Ist es fü Euch illegal in USA zu leben? Jetzt sag schon!
Natürlich nicht, aber ob die Nutzung von 1&1-VoIP nach den AGBs von 1&1 legal ist, darf bezweifelt werden. Aber keine Angst, ich verrate dich schon nicht ;).
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist wirklich nötig darüber zu diskutieren, wo jemand seinen Haushalt hat und wo er wohnt? Ein auch längerer zeitlich begrentzer Ausenthalt irgendwo anders, sagt darüber noch lange nichts aus.

Aber wieso führt die 1und1 AGB VoIP ad absurdum? 1und1 bietet VoIP nur als Zusatzfeature in Verbindung mit DSL an und ist damit schon nicht ortsunabhängig. Dass nur Leute aus dem Haushalt des Vertragspartners die Leistungen nutzen können und Du nicht an jeden Deine Zugangsdaten verteilen darfst ist ja wohl völlig normal. Du selbst darfst 1und1 VoIP aber von überall aus nutzen, genauso wie bei jedem anderen VoIP Vertrag.

Dass die 1und1 Verbindungen ins Ausland teuer sind, ist schon seit Einführung von VoIP bei 1und1 so und an den 9ct hat sich seit dem auch nicht viel geändert - weil man eben nicht alles gleichzeitig günstig anbieten kann. Man kann sich stattdessen ja auch einen Provider suchen, der das nicht tut - eben einen der nicht irgendwo der billigste ist, sondern mit dem man überall hin relativ günstig telefonieren kann. Für Leute, die sich tagelang darüber freuen können, wieder mal für 6ct/Stunde (d.h. 0.1ct/Min) günstiger telefoniert zu haben, ist das natürlich nichts ;).
 
KuniGunther schrieb:
Es ist wirklich nötig darüber zu diskutieren, wo jemand seinen Haushalt hat und wo er wohnt? Ein auch längerer zeitlich begrentzer Ausenthalt irgendwo anders, sagt darüber noch lange nichts aus.

Du mußt das im Gesamtkontext sehen. Er hat sich über 1&1 aufgeregt, aber auf die Idee vorher in die Preisliste zu schauen, ist er nicht gekommen. Deshalb mein nicht ganz ernstgemeinter Einwurf über die "nicht ganz legale" Nutzung von 1&1 VoIP seinerseits. Denn hätte er 1&1-VoIP nicht genutzt, dann wäre das mit den 9ct/min auch nicht passiert ;).

KuniGunther schrieb:
Aber wieso führt die 1und1 AGB VoIP ad absurdum? 1und1 bietet VoIP nur als Zusatzfeature in Verbindung mit DSL an und ist damit schon nicht ortsunabhängig. Dass nur Leute aus dem Haushalt des Vertragspartners die Leistungen nutzen können und Du nicht an jeden Deine Zugangsdaten verteilen darfst ist ja wohl völlig normal. Du selbst darfst 1und1 VoIP aber von überall aus nutzen, genauso wie bei jedem anderen VoIP Vertrag.

Wer will denn das überprüfen, ob du eine 1&1-VoIP-Nummer an jemand haushaltsfremden weitergegeben hast? Die AGB-Klausel ist doch mehr oder weniger 1&1-Wunschdenken. Mißtrauisch soll 1&1 angeblich nur werden, wenn du wiederholt mehr als 1000 Minuten im Monat als Privatkunde vertelefonierst.
 
Wenn 1und1 wirklich daran Interesse hätte, könnten Sie ja bestimmt IP-Bereiche bei der Anmeldung der VoIP-Nummer abweisen.
Klappt doch beim E-Mail-Abholen bei T-Online auch hervorragend :-)
 
rabbe schrieb:
Du mußt das im Gesamtkontext sehen. Er hat sich über 1&1 aufgeregt, aber auf die Idee vorher in die Preisliste zu schauen, ist er nicht gekommen. Deshalb mein nicht ganz ernstgemeinter Einwurf über die "nicht ganz legale" Nutzung von 1&1 VoIP seinerseits. Denn hätte er 1&1-VoIP nicht genutzt, dann wäre das mit den 9ct/min auch nicht passiert ;)..

@rabbe, Ecki-No1, HarryfZ, RudatNet

1.) Ich habe mich überhaupt nicht "aufgeregt". Vielmehr war ich über die Schamlosigkeit die 1&1 bei Auslandstarifen fährt höchst überrascht. Speziell die Gestaltung z.B. mit Australien, wo ich übrigens niemals angerufen habe hat mich veranlasst dieses Posting zu verfassen.



2.) Ihr zitiert den Punkt 1.9 der Besonderen Bedingungen zur Telefonie (Teil der AGB) von 1&1:

rabbe schrieb:
Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde 1&1 DSL-Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben.

Da fallen doch gleich einige "Ungereimtheiten" auf:
a.) Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt...
b.) ...ausschliesslich den Personen ÜBERLASSEN, die mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben.

zu a.) Welcher Tarif berechtigt nicht zur gewerblichen Nutzung?
Was ist gewerbliche Nutzung?
Wo steht dass ein Tarif NICHT zur gewerblichen Nutzung berechtigt?

Sorry, ich kenne das mit den 1000 Minuten schon, aber wo steht das denn überhaupt. Und die Ungereimtheiten gehen im Zweifel auch zu Lasten des Verwenders der AGB als 1&1.

Also könnte man sagen, nachdem mein Tarif explizit NICHT die gewerbliche Nutzung ausschliesst ist er dazu berechtigt. Folglich wäre 1.9 gar nicht einschlägig.

b.) Es soll Leute geben, die zwar dauerhaft im Ausland wohnen, aber dennoch Wohneigentum in Deutschland besitzen. Und für den direkten Vertragspartner gilt 1.9 nicht mal.

Also: Wer um Himmels willen hat den behauptet das mir irgendwelche Daten "überlassen" worden sind?

Weiterhin halte ich die AGB an dieser Stelle für ungültig, weil überraschend.

-----------------

Übrigens bewirbt 1&1 Ihre Produkt folgendermaßen:

Klingeln an verschiedenen Orten gleichzeitig
Sie wissen nicht, ob Sie Zuhause erreichbar sind? Lassen Sie es überall gleichzeitig klinglen. Zuhause, im Büro, bei Freunden, im Urlaub, unterwegs.
Wenn Sie jemand anruft, klingelt es an von Ihnen gewählten Orten gleichzeitig. So verpassen Sie keinen wichtigen Anruf mehr!


Ergebnis: Ich verhalte mich zu 100% AGB konform, obwohl die AGB zumindest an Stelle 1.9 sehr schwammig und IMO auch nicht gesetzeskonform sind. Mithin sollte die Bestimmung nichtig sein.

@rabbe, Ecki-No1, HarryfZ, RudatNet:
Man sollte also Vorschriften nicht nur lesen und andeuten, sondern auch verstehen und interpretieren. Ist man dazu nicht in der Lage, sollte man es besser lassen und Rechtskundigen überlassen.
 
Dein Anfangsposting klingt schon etwas "aufgeregt". Alles andere war nicht ganz ernst gemeint (Smiley wurde wohl von dir im Posting #12 übersehen) und mehr oder weniger spekulativ (wegen deines Wohnsitzes in den USA), schließlich können wir nicht genau wissen, wie du zu der 1&1-VoIP-Nummer gekommen bist ;). Deine Begründung mit dem Wohneigentum in D klingt plausibel und akzeptabel ;) :D.
Der Passus "nicht gewerbliche Nutzung" gilt für Privatkunden, "gewerblich" gilt für Geschäftskunden. Der Unterschied bei der VoIP-Telefonflat ist, daß Geschäftskunden ab der 1001. Minute 1ct/min extra zahlen müssen für Gespräche ins deutsche Festnetz.
Meine Meinung zu den AGBs habe ich hier schon weiter oben hinreichend dargelegt.
 
Ecki-No1 schrieb:
Wenn 1und1 wirklich daran Interesse hätte, könnten Sie ja bestimmt IP-Bereiche bei der Anmeldung der VoIP-Nummer abweisen.
Klappt doch beim E-Mail-Abholen bei T-Online auch hervorragend :-)

Stimmt. Diese Klausel ist aber höchstwahrscheinlich noch ein Relikt aus der Anfangszeit von 1&1-VoIP. Meine 3 Festnetz- und 4 reinen VoIP-Nummer bei 1&1 reichen gerade für meine gesamte Familie (3 Haushalte) und wir kommen zusammen meist so auf 600 Minuten im Monat (ohne die 1&1-internen Gespräche). Wie gesagt, von Reaktionen seitens 1&1 habe ich nur gehört, wo imer mehr als 1000 Minuten bei Privatkunden angefallen sind. Solange es darunter ist, interessiert das niemanden.
 
rabbe schrieb:
Der Passus "nicht gewerbliche Nutzung" gilt für Privatkunden, "gewerblich" gilt für Geschäftskunden.

Du stellst schon wieder unzulässige Verallgemeinerungen auf:

1.) Das sagst Du, aber wo in den AGBs finde ich das?
2.) Und was ist überhaupt gewerblich?
Gewerblich nach HGB, nach USTG oder nach GewO?
Fallen z.B. auch nicht im HR eigetragene Selbstständige darunter.
Was ist mit Freiberuflern, die ja zweifelsfrei nicht "gewerblich" tätig sind (vgl. EStG). Sind die auch gewerblich?

Man könnte unter "gewerblicher Nutzung" auch die Nutzung des Produkts Telefonie als Hauptbestandteil sehen, wie z.B. in Telefonshops, Hotels. Dort also wo das Produkt Telefonie "verkauft" wird. Nicht jedoch wenn die Telefonie nur von den Mitarbeitern im Rahmen eines Gewerbebetriebs benutzt wird.

Du siehst, so einfach ist das nicht. Wo also finde ich das KLAR geregelt?
 
suffi schrieb:
1.) Ich habe mich überhaupt nicht "aufgeregt". Vielmehr war ich über die Schamlosigkeit die 1&1 bei Auslandstarifen fährt höchst überrascht. Speziell die Gestaltung z.B. mit Australien, wo ich übrigens niemals angerufen habe hat mich veranlasst dieses Posting zu verfassen.

Warum hst du denn mit diesen schamlosen Abzockerverein einen Vertrag abgeschlossen, wo es doch genug Alternativen gibt??

So wie du habe ich auch noch nie über VoIP nach Australien angerufen. Deshalb ist mir dieser Tarif völlig wurscht. Also viel Lärm um nichts. -)
 
suffi schrieb:
@rabbe, Ecki-No1, HarryfZ, RudatNet:
Man sollte also Vorschriften nicht nur lesen und andeuten, sondern auch verstehen und interpretieren. Ist man dazu nicht in der Lage, sollte man es besser lassen und Rechtskundigen überlassen.
Lustich! :D

Du zitierst aus den AGB und verstehst sie nicht!
Und am Ende behauptest du das von uns!

:-Ö

Übrigens bist du derjenige, der hier die Verwirrung komplett gemacht hat.
Nach meinem ersten Hinweis auf die Landesflagge, hätte ein klitzekleiner Hinweis von dir auf einen Wohnsitz in Deutschland die ganze Diskussion hinfällig werden lassen! Aber nein, es wird erstmal von dir weiter gebohrt.
 
Zuletzt bearbeitet:
RudatNet schrieb:
Lustich! :D

Du zitierst aus den AGB und verstehst sie nicht!
Und am Ende behauptest du das von uns!

Falsch! Ich verstehe sie sehr wohl, allerdings interpretiere ich - im Gegensatz zu Euch - nichts hinein was da nicht steht.

RudatNet schrieb:
Übrigens bist du derjenige, der hier die Verwirrung komplett gemacht hat.

Ihr habt sinnentleerte Andeutungen gemacht, in die ich nichts hineininterpretieren will.

RudatNet schrieb:
Nach meinem ersten Hinweis auf die Landesflagge, hätte ein klitzekleiner Hinweis von dir auf einen Wohnsitz in Deutschland die ganze Diskussion hinfällig werden lassen! Aber nein, es wird erstmal von dir weiter gebohrt.

Du erwartest aber doch nicht, dass ich Deine Gedanken lesen kann, oder? Du hast Andeutungen gemacht, mehr nicht. Wie soll ich da darauf kommen? Völlig unverständlich!

Sorgfältiges arbeiten gehört bei Dir aber auch nicht dazu. Denn ich habe NIE behauptet einen Wohnsitz in D (gemeint wohl nach den jew. Meldegesetz) zu haben. Genausowenig fordert 1&1 dies.

-------

Wahrscheinlich kommt als nächstes meine Argumentation sei spitzfindig. Vielleicht, aber grundsätzlich ist 1&1 AGB schwammig und IMO hinsichtlich 1.9 nicht einschlägig und darüberhinaus nichtig.

Und da brauche ich nicht das heruminterpretieren anfangen. Grundregel:

Etwas was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt.
Ihr argumentiert: Etwas von nicht erlaubt ist, ist verboten.

Dieser Ansatz ist aber falsch. 1&1 hat sich als Verwender der AGB sämtlich Ungereimtheiten, Nichtigkeiten oder Unklarheiten anrechnen zu lassen. Nur 1&1 verwendet die AGB nicht ich!

Und ich finde man sollte eine Diskussion durchaus korrekt zu Ende führen, wenn man sie angefangen hat.
 
Es wird immer lustiger.

Fakt ist, dass man bei 1und1 nur eine ortsabhängige DSL-Telefonie-Nummer bekommt, wenn man beim Einrichten der DSL-Telefonie eine den Vertragsdaten entsprechende bestehende Ortsrufnummer registriert.

Generell gibt es nur ortsabhängige Rufnummern aus dem Wohnort,
der der Adresse in den Vertragsdaten entspricht!

Kannst du uns also jetzt bitte mal erklären, wie du an eine deutsche Ortsnetznummer gekommen bist?

Über die AGB sag ich jetzt mal nichts mehr!
Die sind und bleiben eindeutig!

Nachtrag:
Eigentlich wollte ich das überhaupt nicht breit treten, -deshalb auch nur meine "Andeutung", die hier jeder ander wohl verstanden hat! - aber leider lässt mir keine große Wahl!

Noch ein Nachtrag: (nachdem ich nochmal "sorgfälltig" gelesen habe!)
suffi schrieb:
Grundregel:

Etwas was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt.
Ihr argumentiert: Etwas von nicht erlaubt ist, ist verboten.
Ja, deine Meinung hatten hier schon viele User,
und sind im Endeffekt damit auf die Nase Gefallen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Egal, wer was irgendwo hineininterpretiert, Tatsache ist, daß das:
von @suffi:
Österreich für 9 ct? Das ist doch Wucher!
in Zusammenhang mit 1&1 üble Nachrede, für einen guten Anwalt Verleumdung ist. Man muß nicht erst einen Vertrag abschließen, um an diese Infos zu kommen und 'wuchern' kann man nur unter Ausnutzung einer Monopolstellung. Bei den derzeitigen Angeboten ein Schuß in den Ofen. Wer sich vorher nicht informiert ist zu faul und hat Pech gehabt. "Lamadeckenkäufer" sterben eben NIE aus! Aus diesem Grund werden auch die, für die dieser Thread bestimmt sein soll, das nicht lesen, sondern ebenfalls hinterher meckern. Für mich unklar, wenn man einen Account bei dus.net, sipgate und sonstwo hat, da alles "suppi" findet, warum dann eine VoIP-Flat bei 1&1 mit "Wucherpreisen"? Was soll also das Ganze?
[OT]Ich denke, daß ein gelangweilter (vermutlich junger) Mensch uns mitteilen will, daß er sich in
USA (Florida, 5 Mls from the Gulf of Mexico)
aufhält, wo er es
wirklich schön (Pool war heute 30°C)
findet, frei von
Zwangs TV- oder Telefonanschluss
ist,
einen tollen "Fiberoptic-" Provider hat, andere hingegen boykottiert, aber keiner der "Anwesenden" darauf eingeht. Hilfreich ist dieser Thread bestimmt nicht (s.o.) und lustig war es zu Beginn. Mittlerweile finde ich die Antworten von @suffi einfach nur 'stupid'.[/OT]
 
RudatNet schrieb:
Fakt ist, dass man bei 1und1 nur eine ortsabhängige DSL-Telefonie-Nummer bekommt, wenn man beim Einrichten der DSL-Telefonie eine den Vertragsdaten entsprechende bestehende Ortsrufnummer registriert.

Korrekt!

RudatNet schrieb:
Generell gibt es nur ortsabhängige Rufnummern aus dem Wohnort,
der der Adresse in den Vertragsdaten entspricht!

Korrekt!

RudatNet schrieb:
Kannst du uns also jetzt bitte mal erklären, wie du an eine deutsche Ortsnetznummer gekommen bist?

Kann ich gerne! Wiedereinmal argumentierst Du leider oberflächlich.

Die BNetzA fordert einen "Ortsbezug" der Rufnummer (IMO eine sehr unglückliche und kurzsichtige Entscheidung der BNetzA, mangels vernüftiger Alternativen - gibt es IMO in kaum einem anderen Land).

Dieser ist zweifelsfrei für den Wohn- oder Arbeitsort gegeben. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschliessend zu verstehen, entscheidend ist ein "Ortbezug".

Dieser besteht hier zweifelsfrei.

RudatNet schrieb:
Nachtrag:
Eigentlich wollte ich das überhaupt nicht breit treten, -deshalb auch nur meine "Andeutung", die hier jeder ander wohl verstanden hat! - aber leider lässt mir keine große Wahl!

Du, ich hab kein Problem damit.
Ich habe nur Probleme, wenn ihr mit oberflächlichen und falschen Folgerungen nicht klar darlegt und wohl unzulässige und damit nichtige AGB Fragmente zitiert und gänzlich falsch interpretiert.
 
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