WARNUNG vor www.AVM-star.de - Onlineshop mit AVM Produkten!

..dann wären die e-mails von "jemandem" der nur mit avm-star-de-team unterschreibt.. und auf Grund der Domain...auch email zugriff/schreiben kann
gibt es sowas?
Ja, nicht nur in der Theorie. Ist auch kein Einzelfall.
 
Nun ja, es gibt in Berlin auch andere "Cleverles". Bei meiner Tochter wurde heute ein 1&1-Anschluss geschaltet, alter Anbieter Vodafone. Der Techniker hat es irgendwie geschafft, der anwesenden Mitbewohnerin den vorhandenen Vodafone-7530-Router abzuschwatzen, "das Gerät müsste ordnungsgemäß entsorgt werden"... So kann man auch Geräte akquirieren...
Falls also ein 7530 irgendwo auftauchen sollte könnte es dieser sein... Seriennummer hätte ich...
1&1 kann angeblich nichts machen, da sie keinen Kontakt zum Techniker, den sie selbst bestellt haben, herstellen können... Bleibt wohl nur ein Strafantrag...
 
Wenn der A320 voll besetzt ist, hat er pro Nase einen deutlich kleineren CO2-Fußabdruck als der Benziner meiner Frau. Noch kleiner wird der Fußabdruck, wenn so eine Kiste mal abschmiert und das Konsumieren final beendet wird.
 
Die Eingabe der Sicherheitsmerkmale der Kreditkarte (Gültigkeitsdatum und CVV) direkt auf der Firmenseite ist mir mehr als ein bisschen suspekt. Mit diesen Informationen und der Kartennummer kann man sicher viel Unfug anstellen ...
Kreditkartenzahlungen im SEPA-Raum, also auch in Deutschland sind bei Banken im SEPA-Raum seit dem März 2021 nur noch mittels PSD2 erlaubt.
Hier wird die Authentifizierungd des Zahlers udn auch die Autorisierung der Zahlung direkt vom eigenen KK-Emmitent ausgelöst und die Bank7KK-Zahlungsempfänger benötigt ein gültiges Konto dafür.

Andere Zahlung mittels KK-Karte im SEPA-Raum unterliegen nicht mehr den Schutzbestimmungen der KK-Firmen.
 
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Ich würde vorschlagen die Vorgangsnummern zu teilen, dann können die weiteren Geschädigten sich an die bestehende Anzeige anhängen.
 
Rein rechtlich haben die meisten doch noch gar kein Thema. Es wurde etwas bestellt, aber noch nicht geliefert. Jetzt müsste man zunächst die Lieferung anmahnen und nach Ablauf einer zu setzenden Frist tritt man vom Kaufvertrag zurück. Mit einem Widerruf gehts schneller. Aber selbst dann hat der Verkäufer 14 Tage Zeit das Geld zu erstatten.

Ich habe am Mittwoch die Bestellung widerrufen. In 12 Tagen muss das Geld erstattet sein. Erst dann kann ich gegen AVM–Star vorgehen.
Welches Straftatbestands hat sich der Anbieter denn bisher schuldig gemacht?Natürlich liegt der Verdacht des Betrugs nahe, aber faktisch ist noch nichts passiert.

Allen die per Kreditkarte gezahlt haben, haben eine realistische Chance mit minimalem Schaden aus der Sache rauszukommen. „Chargeback“ heißt das Stichwort. Wenn 14 Tage nach Widerruf das Geld nicht da ist, stelle ich Antrag bei meinem Kreditkartenausgeber und die buchen, wenn ich Bestellung, Widerruf und ergebnisloses Verstreichen der 14 Tage nachweisen kann, die Zahlung zurück. Mailverkehr dazu habe ich, das reicht. Gebühren für die Bearbeitung liegen im Bereich 6–9€.

Mich würde trotzdem interessieren mit welcher Basis hier Anzeigen erstattet werden und wie die Polizei und Staatanwaltschaft drauf reagiert. Wie gesagt, aus meiner Sicht gibt es noch nicht ausreichend Merkmale, dass ein Straftatbestand vorliegt.

Betrug setzt eine vorsätzliche Täuschung voraus. Diese könnte man aus der Tatsache ableiten, dass Ware angeboten wurde, die nicht lieferbar ist. Das muss man aber erstmal beweisen.
Zudem muss der Irrtum nachgewiesen werden. Wir alle (Käufer) sind dem Irrtum erlegen, der VK ist im Besitz der Ware und verkauft sie uns zum angegebenen Preis.

Vermögensverfügung liegt ebenfalls vor. Alle vermeintlich geschädigten haben bereits Geld bezahlt, aber (noch) keine Leistung erhalten.

Damit tritt dann auch der Vermögensschaden ein. 3/4 Tatbestandsmerkmalen lassen sich eventuell schnell nachweisen. Hierfür müssen aber Widerrufe, Mahnfristen o.ä. abgelaufen sein. Das dauert in der Regel einige Wochen. Selbst wenn dann strafrechtlich gegen den Betreiber vorgegangen wird, müssen die Geschädigten ihr Geld zivilrechtlich eintreiben. Das ist langwierig und am Ende nicht selten erfolglos. Trotzdem sollte man das Anzeigen. Wie @Fighter79 schrieb, geht das in den meisten Bundesländern auch online.

Zivilrechtlich gegen den VK vorzugehen macht nur Sinn, wenn man sich zusammentut. Selbst dann wird man max einen Teil des Schadens erstattet bekommen. Wäre aber sofort dabei, allein aus Prinzip. Werde auch Strafanzeige stellen, welcher Tatbestand vorliegen könnte, prüfe ich noch.
 
Das musst du gar nicht, sachliche Schilderung aller Umstände reicht, den Rest macht die Staatsanwaltschaft.
Bevor ich Anzeige erstatte, mache ich mir lieber Gedanken was ich dem Beschuldigten vorwerfe. Muss man nicht, da hast Du recht. Ich wüsste aber gern vorab, ob die Anzeige überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Betrugsverdacht liegt nahe, werd das probieren.
 
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Ein kleines Update an meiner Front.
Die 15 Tage seit meiner Bestellung sind rum und Visa hat mir mein Geld zurück erstattet.
Vom Betreiber habe ich aber bis heute nichts mehr gehört. Für mich ist das Thema zumindest nun durch und ich muss mir wo anders meinen Router besorgen.
 
Mir wurde, ohne dass ich das angefordert hatte, mein Geld wieder auf meine Kreditkarte zurückgebucht.
 
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bei KK wird der Betrag erstmal reserviert:
Zunächst wird anhand der vorab eingegebenen Daten geprüft, ob die Kreditkarte existiert, nicht gesperrt und gültig ist und überhaupt belastet werden kann. Der betreffende Betrag wird anschließend für maximal 28 Tage auf der Kreditkarte reserviert und das Kreditlimit gleichzeitig um den Betrag verringert. Zunächst wird jedoch noch keine Buchung vorgenommen. Wird der Betrag innerhalb der Reservierungsfrist nicht eingezogen, wird die Reservierung aufgehoben und der Betrag steht wieder zur Verfügung.
 
Deshalb irrelevant. Bei @Mike1506 wurde ja gebucht.
Ja das stimmt.
Im Online Banking meiner Kreditkarte stand die Buchung zunächst als reserviert (gelb markiert). Danach wurden -166 Euro in Rechnung gestellt und diese wurden am 17.09 wieder gutgeschrieben (+166 Euro), ohne das ich bisher mein Geld zurückgefordert hatte.
 
Das ist ja schon mal ein gutes Zeichen, dass wenigstens das Geld nicht weg ist.

Jetzt wäre es super, wenn sich auch andere User noch melden, die bereits eine Zahlung per Vorkasse oder Kreditkarte geleistet haben, ob auch diese ihr Geld wiederbekommen haben.

Wenn ja, stellt sich noch die Frage, warum?

Hat evtl. die Rechtsabteilung von AVM bereits doch schon am besagten Freitag reagiert - zumindest "könnte" man das aus den Antworten von #61 und #66 so interpretieren. Evtl. eine Unterlassungserklärung oder eine Anzeige, wobei das Konto umgehend gesperrt wurde?!?

Naja, ob das Konto "noch" aktiv ist, kann man ja relativ simpel prüfen. Die IBAN ist ja öffentlich im Thread zu finden, und man braucht ja nur einen Cent auf das besagte Konto überweisen. Wird diese abgelehnt oder kommt nach ein paar Tagen zurück, existiert es nicht mehr oder wurde gesperrt. (reine Theorie)


Gruß

Roland
 
#249
interessant… wollte der eventuell nur Namen und IBAN bzw KK Daten abgreifen für was ganz anderes?
 
Das ist ja schon mal ein gutes Zeichen, dass wenigstens das Geld nicht weg ist.
[...]
Naja, ob das Konto "noch" aktiv ist, kann man ja relativ simpel prüfen. Die IBAN ist ja öffentlich im Thread zu finden, und man braucht ja nur einen Cent auf das besagte Konto überweisen. Wird diese abgelehnt oder kommt nach ein paar Tagen zurück, existiert es nicht mehr oder wurde gesperrt. (reine Theorie)
Daß das Postbank-Konto aufgelöst wurde, ist eher ein sicheres Zeichen, daß das Geld jetzt auch wirklich garantiert weg ist.
 

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