Andre
IPPF-Promi
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Es ist zwar inzwischen ziemlich OT, ich möchte die fehlerhaften Aussagen jedoch nicht unkommentiert stehen lassen.
Aber: Im Gegensatz zu Dir sind diese Personen berechtigt, in ihrer Tätigkeit Gebühren einzufordern - Als Privatmensch kannst Du nur Entgelte in Rechnung stellen. Der kleine Unterschied: Gebühren sind sofort vollstreckbar, Wiedersprüche haben keine aufschiebende Wirkung (immer Aussetzung der Vollziehung mit beantragen...). Entgelte sind privatrechtlich, um einen vollstreckbaren Titel zu bekommen brauchst Du einen unanfechtbar geworden gerichtlichen Mahnbescheid oder ein vollstreckbares Urteil. Ein riesen Unterschied! (darum ist Toll-Collect auch hoheitlich beliehen worden und ist somit -im Rahmen des Gebühreninkassos, trotzdem sie ansonsten Privatunternehmen sind- "Behörde". Natürlich dürfen auch die keine Hausdurchsuchungen durchführen...)
Die Definition von "Behörde" ergibt sich aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz des jeweiligen Bundeslandes, welche aber wörtlich oder sinngemäß den §1 (4) des VWVfG widerspiegeln: "Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt." Die Landesrundfunkanstalten sind Anstalten öffentlichen Rechts, die die GEZ mit dem Einzug der Gebühren beliehen haben, womit die GEZ verwaltungsrechtlich Behörde ist! Es können sogar Bußgelder verhängt werden...
Zwar dem Gesetzlaut nach (und sogar den Formschreiben der GEZ, die zwar "Drohbriefähnlich" formuliert), jedoch gab es tatsächlich ein Urteil, nachdem ein Verwaltungsgericht einen "Nichtbesitzer" zur Auskunft verdonnert hat. Ihm hatte die GEZ wohl mit nicht-standard-Brief aufgefordert, Auskunft zu geben, oder sogar einen Gebührenbescheid gesendet, der unbeantwortet blieb. Hierzu erklärte das Gericht, daß in diesem Fall es auch dem Nicht-Rundfunkgerätbesitzer zumutbar und aufzuerlegen sei, Auskunft zu erteilen. Leider finde ich das Urteil gerade nicht, ich habe es auch nur deshalb noch im Gedächnis, weil ich damals auch ständig von der GEZ aufgefordert wurde.
Zumindest, wenn einfach ein Bescheid kam, auf den nicht geantwortet wurde, ist das Urteil nach Verwaltungsrecht aber auch logisch und zwingend:
Ohne Anmeldung oder andere Kenntnis ist der Gebührenbescheid zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig. Das dumme, was die wenigsten wissen, ist, daß auch rechtswidrige Bescheide wirksam sind, deshalb vollstreckbar, sofern sie nicht (rechtzeitig!) angefochten werden. Es ist das gleiche wie mit fehlerhaftem Steuerbescheid. Eben Öffentliches Recht, nicht Privatrecht.
(übrigens ein tolles Mittel, wenn man jemanden ärgern will und ihn online bei der GEZ anmeldet... wenn der den Bescheid der GEZ wegwirft, nach dem Motto, da hab ich mich nie angemeldet, bleibt der Gebührenbescheid wirksam und sogar nach einem Monat unanfechtbar... danach viel Spaß mit dem Gerichtsvollzieher)
Wie gesagt, alles OT, weshalb dieser Exkurs hiermit beendet sein sollte. Ggf, also nur über PN weiterdikutieren.
Zum Topic:
Verschlüsselung hilft nur bei VoIP<->VoIP. Beim Eingangsbeitrag ging es aber um die Verschleierung des Anrufers gegenüber dem Angerufenen. Selbst bei einer verschlüsselten Verbindung sind da die Absenderdaten bekannt. Könnte der Anrufer nicht entschlüsseln, gäb es ja kein Gespräch...
Eben aus dem Ziel, sich vorm Angerufenen zu tarnen, resultiert ja die mehrfach vermutete Ansicht, es handle sich um illegale Absichten, z.B. Stalking. Wobei das mit dem "angeufen werden" dem hingegen widerspricht.
Es ging aber eingangs darum, daß der Aufenthaltsort dem Angerufenen unbekannt bleiben sollte - Also z.B. der Kunde oder die Ehefrau nicht erfahren muß, daß man gerade auf Malle sitzt, während man angeblich in der Geschäftsstelle bzw. auf Dienstreise sitzt.
Die hierfür erforderliche Anonymität müsste man einfach mit einem zwischengeschalteten Asterisk, canreinvite=no bei einem vserver-Provider erreichen. Dann sollte auch bei direkten VoIP<->VoIP-Gesprächen nur die vserver-IP dem anderen bekannt werden, oder irre ich mich?
Im Sinne des Gesetzes ist auch ein "hoheitlich beliehener" Behörde. Das hat nichts mit "Beamter" zu tun. Auch ein amtlich zugelassener Vermessungsingenieur ist "Behörde", genauso ein Notar. Beide können natürlich auch keine Hausdurchsuchungen durchführen - genausowenig wie ich in meiner Zeit als Beamter der Straßenbauverwaltung.Tobias Claren schrieb:@Andre
Die GEZ ist keine Behörde. Wenn ein "Scherge" (ist wirklich eine Bezeichnung für die "Beauftragten") behauptet er wäre Beamter, kann man ihn Anzeigen.
Die GEZ hat nicht mehr Rechte als ich sie habe.
Dazu: www.Rundfunkgebuehrenzahler.de
Das ignorieren klappt >immer<. Es ist nicht ein einziger Fall bekannt wo jemand Probleme bekam. Hausdurchsuchungen gab es auch nicht.
Aber: Im Gegensatz zu Dir sind diese Personen berechtigt, in ihrer Tätigkeit Gebühren einzufordern - Als Privatmensch kannst Du nur Entgelte in Rechnung stellen. Der kleine Unterschied: Gebühren sind sofort vollstreckbar, Wiedersprüche haben keine aufschiebende Wirkung (immer Aussetzung der Vollziehung mit beantragen...). Entgelte sind privatrechtlich, um einen vollstreckbaren Titel zu bekommen brauchst Du einen unanfechtbar geworden gerichtlichen Mahnbescheid oder ein vollstreckbares Urteil. Ein riesen Unterschied! (darum ist Toll-Collect auch hoheitlich beliehen worden und ist somit -im Rahmen des Gebühreninkassos, trotzdem sie ansonsten Privatunternehmen sind- "Behörde". Natürlich dürfen auch die keine Hausdurchsuchungen durchführen...)
Die Definition von "Behörde" ergibt sich aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz des jeweiligen Bundeslandes, welche aber wörtlich oder sinngemäß den §1 (4) des VWVfG widerspiegeln: "Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt." Die Landesrundfunkanstalten sind Anstalten öffentlichen Rechts, die die GEZ mit dem Einzug der Gebühren beliehen haben, womit die GEZ verwaltungsrechtlich Behörde ist! Es können sogar Bußgelder verhängt werden...
Man hat ja nur die Pflicht, Geräte (an-) zu melden, und nicht, keine Geräte zu melden.
Zwar dem Gesetzlaut nach (und sogar den Formschreiben der GEZ, die zwar "Drohbriefähnlich" formuliert), jedoch gab es tatsächlich ein Urteil, nachdem ein Verwaltungsgericht einen "Nichtbesitzer" zur Auskunft verdonnert hat. Ihm hatte die GEZ wohl mit nicht-standard-Brief aufgefordert, Auskunft zu geben, oder sogar einen Gebührenbescheid gesendet, der unbeantwortet blieb. Hierzu erklärte das Gericht, daß in diesem Fall es auch dem Nicht-Rundfunkgerätbesitzer zumutbar und aufzuerlegen sei, Auskunft zu erteilen. Leider finde ich das Urteil gerade nicht, ich habe es auch nur deshalb noch im Gedächnis, weil ich damals auch ständig von der GEZ aufgefordert wurde.
Zumindest, wenn einfach ein Bescheid kam, auf den nicht geantwortet wurde, ist das Urteil nach Verwaltungsrecht aber auch logisch und zwingend:
Ohne Anmeldung oder andere Kenntnis ist der Gebührenbescheid zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig. Das dumme, was die wenigsten wissen, ist, daß auch rechtswidrige Bescheide wirksam sind, deshalb vollstreckbar, sofern sie nicht (rechtzeitig!) angefochten werden. Es ist das gleiche wie mit fehlerhaftem Steuerbescheid. Eben Öffentliches Recht, nicht Privatrecht.
(übrigens ein tolles Mittel, wenn man jemanden ärgern will und ihn online bei der GEZ anmeldet... wenn der den Bescheid der GEZ wegwirft, nach dem Motto, da hab ich mich nie angemeldet, bleibt der Gebührenbescheid wirksam und sogar nach einem Monat unanfechtbar... danach viel Spaß mit dem Gerichtsvollzieher)
Wie gesagt, alles OT, weshalb dieser Exkurs hiermit beendet sein sollte. Ggf, also nur über PN weiterdikutieren.
Zum Topic:
Verschlüsselung hilft nur bei VoIP<->VoIP. Beim Eingangsbeitrag ging es aber um die Verschleierung des Anrufers gegenüber dem Angerufenen. Selbst bei einer verschlüsselten Verbindung sind da die Absenderdaten bekannt. Könnte der Anrufer nicht entschlüsseln, gäb es ja kein Gespräch...
Eben aus dem Ziel, sich vorm Angerufenen zu tarnen, resultiert ja die mehrfach vermutete Ansicht, es handle sich um illegale Absichten, z.B. Stalking. Wobei das mit dem "angeufen werden" dem hingegen widerspricht.
Es ging aber eingangs darum, daß der Aufenthaltsort dem Angerufenen unbekannt bleiben sollte - Also z.B. der Kunde oder die Ehefrau nicht erfahren muß, daß man gerade auf Malle sitzt, während man angeblich in der Geschäftsstelle bzw. auf Dienstreise sitzt.
Die hierfür erforderliche Anonymität müsste man einfach mit einem zwischengeschalteten Asterisk, canreinvite=no bei einem vserver-Provider erreichen. Dann sollte auch bei direkten VoIP<->VoIP-Gesprächen nur die vserver-IP dem anderen bekannt werden, oder irre ich mich?
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