Hi zusammen,
immer langsam mit den jungen Pferden.
Die Auktionsbeschreibung (Lieferumfang) ist etwas zwar unglücklich.
Wenn ich aber den Auktions-Titel "MAXDOME THOMSON IP
Umbau Sot-Client" lese,
im Auktionstext "Einfach die
CF-Karte zu senden oder halt
das Gerät und
fertig!" finde und
in diesem Thread neben den abfälligen Bemerkungen eine klare Absicht des Bieters finde,
wissentlich eine an anderer Stelle falschverständliche Beschreibung des Lieferumfangs auszunutzen, dann
spielt diese eine untergeordnete Rolle!
Ich sehe zwei nicht übereinstimmenden Willenserkärungen.
Anbieter und Bieter sehen das ebenfalls so.
So what?
Für mich ein klarer Fall von
§119 Abs. 2. Genauer gesagt: Erklärungs-Irrtum.
Was zum einlesen:
klick
klack (eine angemessene Anfechtungs-Frist wird wohl 10-14 Tage sein)
klong
Natürlich steht Dir frei, Anstand und Gewissen beiseite zu legen und zu versuchen, dem Anbieter Druck und Stress zu machen.
Vor einem Gericht würdest Du Dich blamieren.
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Nachtrag:
@Merlin-2006
Du hast jetzt erst die Auktion zu bezahlen.
(...)Was die Boxen angeht, so werde ich eine behalten.
die anderen 2 Boxen werde ich euch hier anbieten und zwar zu folgenden Konditionen: 7,- ¤ + 5,90 Porto !
mal langsam. Aus Sicht der Anbieters hast Du erst drei Deiner Boxen (oder CF
*) einzuschicken, er wird sie umbauen. Dann erst kannst Du zwei davon hier zu 7,- anbieten
(...)Ich bin dafür, dass er auch noch richtig Arbeit bekommt. Also bei Interesse melden, ich gebe dann die Kontodaten weiter(...)
du willst Dich strafbar machen?
(...)Hat jemand interresse ?
ganz bestimmt NICHT!
Sorry, aber solche Leute die andere abzocken wollen, und damit öffentlich noch herumprahlen, kann ich nunmal überhaut nicht verbutzen!
Mit solchen mach ich ganz bestimmt kein einziges Geschäft!
Ja, halte uns auf dem Laufenden.
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*Danke an
Merlin-2006 für den Hinweis auf die Ergänzung. Stimmt, es reicht auch, wenn Du nur drei CF einschickst.