Einmaliges Angebot, sofort zuschlagen !!!

Hallo angryjack,

hätte ebenfalls Interesse an einer der drei Boxen.

Also wenn die Boxen bei Dir sind, PM an mich und das Geschäft läuft zu diesen Preis.

Könnte dann mal die Variante mit der Video-Telefonie mit meinen Eltern ausprobieren.

Gruß
Vobe
 
Hallo zusammen,

falls ihr noch keine Box habt, am besten sofort zuschlagen !

angryjack

@angryjack: Du kleiner Schnäppchenjäger ...
Wäre cool, wenn Du Deinen Informanten hier erwähnen würdest.
Die Schnäppchen hast Du nämlich nicht selbst gefunden ... gell :D

@Merlin-2006: Cooler Deal. Hehe. W-LAN Stick bitte an mich ;-)

Your Homie,

Duckula
 
Zuletzt bearbeitet:
@Vobe,
ich habe keine Box gekauft, Merlin hat sie ersteigert.

@duckula,
auch wenn du's nicht glauben willst, ich bin wirklich selbst per Zufall drauf gestossen :)

Hintergrund ist, das ich diese Geldgeier mit ihren selbstlosen Dienstleistungen schon längere Zeit beobachte. Dabei lese ich mir halt auch die Texte durch... :p

angryjack
 
Hallo Merlin-2006,

möchte natürlich bei Dir, mein Interesse für eine Box anmelden.

Gruß
Vobe
 
Ich denke es sind nun leider schon alle Boxen wech, aber sonst nehme ich auch eine.
Ich würde dann auch eine CF zum einschicken zur Verfügung stellen wenn es ernst wird.
 
Wie stehts denn überhaupt, gib mal ein Feedback, bitte....
 
Ich habe mich bis dato mit dem Feedback zurückgehalten, da ich keines wegs das vorhabe, was DWW mit:
andere abzocken wollen, und damit öffentlich noch herumprahlen
aussagte.

Diese Aussage und die Beschuldigungen darin waren schon sehr bitter !

Ok Ihr habt aber ein recht auf Infos:

1. Es ist noch keine Boxen weg.
2. Verkäufer wurde nach dem Eingang des Geldes aufgefordert seiner Pflicht nachzukommen.
3. Verkäufer ist vom Kaufvertrag zurückgetreten.
4. Angelegenheit dem Anwalt übergeben (Verkäufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten)
5. Abwarten

Leider läuft es nun doch in eine Richtung, die ich nicht unbedingt wollte.
Aber da müssen jetzt beide Seiten durch !

Gruß
Merlin-2006
 
Nix für ungut Leute! Das was Ihr abzieht ist schon echt fies! Da ich denke das 7 Euro für die diese Diensleistung okay ist. Der DAU unter den Usern ist bestimmt dankbar für diese Leistung.
Aber im Ernst ich habe verstanden das der Kerl nen UmBAU/Umflash service anbietet. Und keine Boxen für den Preis vertickt. Also was soll das ganze?
 
Das Angebot war eindeutig auch auf die Boxen ausgedehnt und bezog sich nicht nur auf den Umbau. Siehe Lieferumfang.....


Gibt es denn schon was Neues diesbezüglich?
 
Gegen 7 EUR für eine Dienstleistung ist auch aus meiner Sicht nichts einzuwenden. Und wenn Du verstanden hast, daß er eine Dienstleistung (Umbau) und nicht ein Gerät anbietet, dann ist das schön für Dich, aber es geht keineswegs eindeutig aus dem Angebot hervor, sondern ist nur eine Schlußfolgerung von Dir.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
- In der Beschreibung steht "Verkauf".
- Im Lieferumfang werden verschiedene Teile erwähnt. Schon das Wort "Lieferumfang" paßt nicht zu einer Dienstleistung.
Man kann also mindestens genauso gut zu dem Schluß kommen, daß ein Gerät verkauft wird, zumal ich nicht weiß, ob Ebay überhaupt den "Verkauf" von Dienstleistungen erlaubt.

Und unabhängig davon, was angeboten wird (Verkauf oder Dienstleistung), es handelt sich offensichtlich um eine gewerbliche Tätigkeit, die hier als privat deklariert wird. Dies hat zunächst das Ziel, jegliche Gewährleistung auszuschließen, und möglicherweise auch, Steuern zu hinterziehen. Letzteres wäre übrigens keine gute Idee, weil es heißt, daß die Finanzämter Ebay genau beobachten.
 
Wie auch immer ich wünsch euch noch viel spass beim Haare spalten!
Und wenn ihr wirklich nen Prozess gegen diesen Kerl anstrebt, dann nehmt es mir nicht übel wenn Ich da nicht zu euch halte.

mfg Marco
 
Hallo Marco,

Und wenn ihr wirklich nen Prozess gegen diesen Kerl anstrebt, dann nehmt es mir nicht übel wenn Ich da nicht zu euch halte.
Zugegeben, die Sache ist nicht ganz einfach. Aber wer sich im Geschäftsleben bewegt, muß nun mal die Regel einhalten, sonst bekommt er Probleme, kann abgemahnt werden und Schäden erleiden. Zu diesem Regeln gehört, daß er korrekte unmißverständliche Angebote macht. Macht er das nicht, muß er mit den Folgen leben.

Ich selber würde nicht klagen. Aber ich würde dicht an die Grenze gehen und dem Verkäufer ordentlich Angst einjagen und ihn erstmal schmoren lassen, wie er es verdient hat. Vergiß nicht, er tarnt sich als privater Anbieter, macht es aber anscheinend gewerblich.

Viele Grüße, Werner
 
Nun Ja klar hat dieser Verkäufer Fehler gemacht. Auch wenn er diese Dienstleistung Gewerblich anbietet. Ich gehe aber davon aus, das es sich womöglich um einen Schüler handelt der sein Taschengeld aufbessern will. So delitantisch die diese Artikelbeschreibung ist, stammt diese bestimmt von jemand der keine Ahnung hat.
Ich würde ihn darauf hinweisen, das er sich auf Dünnem Eis bewegt und Ihm die Chanche geben seine Artikelbeschreibung zu ändern. und danach kann man den immer noch schwitzen lassen.

Ich finde die Praxis nämlich generell zum kotzen das ein Privatverkäufer der zum Beispiel seinen Haushalt mit hilfe von eBay auflöst, abgemahnt wird weil er mehr als 100 Artikel listet. Solchen Verkäufern wird dann nämlich Gewerblicher handel vorgeworfen........

Oder der Schüler der sich was dazuverdienen will auf diese Weise, von Geiern umlagert die
eine Artikelbeschreibung absichtlich missverstehen.

Ich warte noch darauf das mich jemand abmahnt weil ich auf meiner Hompage Windows Vista verunglimpfe. Weil ich bei MS keine Lizenz gekauft habe um die Wörter Windows Vista öffentlich zu verwenden!
 
Hallo Marco,

Ich gehe aber davon aus, das es sich womöglich um einen Schüler handelt der sein Taschengeld aufbessern will.
Auch dann muß er's lernen. Aber Du hast recht, man muß nicht immer mit dem ganz großen Knüppel kommen.

delitantisch ... Chanche
Mir scheint, Du bist auch noch recht unerfahren.

und danach kann man den immer noch schwitzen lassen.
Das auf alle Fälle.

das ein Privatverkäufer, der zum Beispiel seinen Haushalt mit hilfe von eBay auflöst, abgemahnt wird, weil er mehr als 100 Artikel listet. Solchen Verkäufern wird dann nämlich Gewerblicher handel vorgeworfen...
Allerdings kann der sich in dem Fall wehren und der Abmahnende bleibt auf den Kosten sitzen.

die eine Artikelbeschreibung absichtlich missverstehen.
Davon kann in diesem Falle keine Rede sein. Sicherlich hat er es anders gemeint. Aber so, wie er es geschrieben hat, bietet er eindeutig die Box an und nicht nur die Dienstleistung. Im Geschäftswesen und in der Justiz gilt nun mal in aller Regel, was jemand tut, und nicht, was er meint.

Viele Grüße, Werner
 
Sowas ist einfach typisch deutsch! Echt lächerlich, Leute...
Ist es so schwer dem Anbieter einfach ne Mail zu schreiben und ihn darauf hinzuweisen? Aber nein, jede Lücke muss genutzt werden, koste es was es wolle.
*kopfschüttel*
 
Ich gehe aber davon aus, das es sich womöglich um einen Schüler handelt der sein Taschengeld aufbessern will.

Dann hätte er höchstwahrscheinlich nichts auf ebay zu suchen - deren AGB sagen aus, dass man mindestens 18 Jahre alt sein muss, um dort handeln zu dürfen.

_.-=: MFG :=-._
 
baum!...................
 
dass man mindestens 18 Jahre alt sein muss, um dort handeln zu dürfen.

Gibt ja auch genug volljährige Schüler in Deutschland. Ich persönlich finde es kindisch, dem Typen so zuzusetzen. Hat was von "Herr Lehrer, ich weiß was..."

Außerdem sollte der Käufer mal darüber nachdenken, dass er mit dem "Breittreten" des ganzen Vorganges hier deutlich zu verstehen gibt, dass er den Irrtum des Verkäufers (er)kannte, als er den Vertrag schloss.
 
Außerdem sollte der Käufer mal darüber nachdenken, dass er mit dem "Breittreten" des ganzen Vorganges hier deutlich zu verstehen gibt, dass er den Irrtum des Verkäufers (er)kannte, als er den Vertrag schloss.

Also nach der Logik dürfte man auch nix abmahnen, wenn man der Abmahner erkannt hat, das ein passender Fehler gemacht wurde.
 
Hier will aber keiner fehlerhaftes Verhalten abmahnen, sondern der "Kaufinteressent" drängt auf die Einhaltung eines nach seiner Meinung zustande gekommenen Vertrages obwohl er öffentlich zu verstehen gibt, dass er von einem Irrtum des "Verkäufers" ausgeht. Insofern sollte er sich mal Gedanken darüber machen, ob der Willen am Vertragsabschluss oder am Ärgern des "Verkäufers" überwiegt.

Wir können ja auch noch darüber diskutieren, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist. Hat der "Verkäufer" mit seinem Preis nicht nur potentielle "Käufer" zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert? So nach dem Motto "Ich würde die Ware X gern zum Preis Y kaufen - Oh, da habe ich mich beim Auspreisen geirrt, muss wohl ein Tippfehler sein - Auf meiner Tastatur klemmt die Null - Ich verkaufe die Ware nur zum Preis YYY"

Wird sicher eine spannende Debatte.

(Übrigens, der guten Ordnung halber, ich bin kein Jurist und tue hier nur meine Meinung kund.)

Gruß
afo
 
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