... und wieder Trennungsgeld von 1&1 die Dritte

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Doch, das habe ich ja gerade mit der Statistik auszudrücken versucht.

Der Provider muss ja wissen, wieviel Traffic in einem bestimmten Tarif erzeugt wird. Im Prinzip würde es reichen, den gesamten Traffic aller User in einem Tarif zu erfassen und nachzusehen ob die entrichteten Gebühren die Kosten decken, da hast du Recht aber ich meine wie gesagt gelesen zu haben (evtl auch hier im Board, bin zu faul zum suchen ;) ) dass auch personenbezogen die Trafficmenge mitgeloggt werden darf.
 
Meiner Meinung nach nicht. Aber witzig finde ich doch, wie manche sich daran wieder aufhängen. Wenn man sich dann die Datenpolitik von z.B. Amazon ansieht, ist das was 1&1 macht Pillepalle. Siehe auch http://www.heise.de/newsticker/meldung/63280
 
Mit dem pillepalle magst du ja erst mal recht haben. Das Problem ist ja nur dass 1und1 jetzt ganz offensichtlich für eigene Zwecke die Daten auswertet und gezielte Massnahmen gegen Nutzer ergreift und wenn es die gezielte Kündigung des Vertrages zum Ende der Laufzeit ist....

Ich bin zwar selbst kein Poweruser aber für mich ist erstmal eine Flat eine Flat genau so wie es dargestellt wird. Und die Überwachung meines persönlichen Downloadverhaltens ist - so zumindest meine Meinung - nicht zulässig.
 
Wenn man sich dann die Datenpolitik von z.B. Amazon ansieht, ist das was 1&1 macht Pillepalle.

Relativierung ist bestimmt nicht der richtige Ansatz, mit dem Datenschutz
umzugehen.Sonst könnte man auch sagen, was regt ihr Euch auf, was meint ihr erst, wie es mit dem datenschutz in Russland aussieht..?

Die meisten Leute schauen allerdings bezüglich Datenschutz etwas auf die falschen Sachen, denn wie sonst kann man es erklären, das selbst heutzutage kaum jemand seine emails verschlüsselt...?

Grüße

TWELVE
 
iterb schrieb:
Nach meinem Kenntnisstand dürfen nur abrechnungsrelevante Daten gespeichert werden.
Man kann ja einfach mal bei 1&1 nachfragen, was sie über einen für Daten speichern:
Die 1&1 Internet AG erteilt dem Nutzer auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden.
http://dsl.1und1.de/einsteiger.php?&page=datenschutz-popup
Wenn das Transfer-Volumen in diesen Daten nicht enthalten ist, könnte man ja mal vorsichtig nachfragen, wie sie dann diese o.g. Aktionen rechtfertigen...

Edit: Ich habe gerade in einer (schon 2 Jahre alten) Meldung von heise online die Begründung gefunden, warum 1&1 die Transfervolumina speichert:
1&1-Pressesprecher Michael Frenzel erklärt den Standpunkt seines Unternehmens: "Ein Internet-Provider, der DSL-Dienste auf Basis von T-DSL in Deutschland anbieten will, zahlt auch bei einer Flatrate an die Deutsche Telekom für das Volumen, das sein Kunde abruft oder überträgt. Im Rahmen dieser Abrechnung übermittelt uns die Deutsche Telekom kundenbezogene Mengenangaben -- nicht aber Dateninhalte oder IP-Adressen. Diese Mengenangaben speichert die 1&1 Internet AG im Rahmen des gesetzlich zulässigen (§ 7 Abs. 5 TDSV), um gegebenenfalls die von der Deutschen Telekom in Rechnung gestellten Kosten überprüfen zu können."
http://www.heise.de/newsticker/meldung/35102

Weiterhin gab es vor kurzem (30.06.05) ein Urteil des AG Darmstadt (300 C 397/04, Voss ./. T-Online) mit folgendem Inhalt:
Die Speicherung der Verbindungsdaten wie Beginn und Ende sowie des Volumens der übertragenen Daten hält das Gericht allerdings bis zum Ablauf der Einwendungsfrist gegen die Abrechnung für zulässig.
http://www.beckmannundnorda.de/ip_flatrate.html
oder hier als PDF

Bevor hier also wieder viel spekuliert wird über die Unrechtmäßigkeit der Speicherung bzw. Erhebung dieser Daten - bei Google läßt sich echt viel finden...
 
He Danke ein gutes Statement :)

Aber darf ich die gespeicherten Daten dann auch für "interne" Zwecke ausnutzen ???
 
iterb schrieb:
Aber darf ich die gespeicherten Daten dann auch für "interne" Zwecke ausnutzen?
Nach Meinung von 1&1: Ja, siehe oben zitiertes Statement. Wie die tatsächliche Rechtslage aussieht bzw. was ein Gericht daraus machen würde - IANAL...
 
SO, jetzt aber mal nüchtern betrachtet: wie lange ist den die Einspruchsfrist zur Rechnung? 4 Wochen, 2 Wochen?

Es heisst eindeutig BIS zum Ablauf der Einspruchsfrist. Nach meiner Auffassung werden die Daten dann gelöscht und zwar komplett. Der Provider darf also nach Ende der Einspruchsfrist eigentlich nicht mehr wissen, wieviel der Kunde vor 2 oder 3 Monaten versurft hat, da die Daten ja gelöscht werden müssen (es sei denn sie Beschäftigen Pro User einen, der sich dieDaten merkt, das wäre glaub ich nicht verboten... ;) ).
Eine Kündigung aufgrund zu hohen Datenvolumens wäre somit in weiter Ferne, was aber egal ist, da sie ja nach Ablauf der MVLZ (und vorher wurde ja meines Wissens noch keiner gekündigt, es sei denn er hat nicht bezahlt oder sich strafbar gemacht...) sowieso ohne Grund den Vertrag nicht mehr verlängern müssten. Allerdings dürfte der einzige Anlass für 1und1 den Vertrag dann nicht zu verlängern ein sehr hohes Datenvolumen in den letzten 2 - 3 Monaten vorm MVLZ Ende sein.

Also kann man 8 Monate saugen bis es qualmt wenn man wil und ist in den letzten 4 Monaten zahm und 1und1 würde das Userverhalten eigentlich nicht merken dürfen.
 
Bozo schrieb:
SO, jetzt aber mal nüchtern betrachtet: wie lange ist den die Einspruchsfrist zur Rechnung? 4 Wochen, 2 Wochen?
Bitte noch einmal: Erst lesen, dann spekulieren. Die Einspruchsfrist ist im o.g. Gesetz auf 80 Tage festgelegt.

Edit: Sorry, ich habe das alte Gesetz (§ 6 Abs. 3 TDSV 1996) zitiert. Damals waren es 80 Tage. Jetzt sind es 6 Monate... (TDSV 2000 §7 Abs. 3)

So, jetzt bist Du wieder dran...
 
Akzeptiert, ich hatte das Gestz nicht gelesen aber du könntest auch mal lesen, ich hatte GEFRAGT ;) wie lange die Einspruchsfrist ist. :fecht: :lach:

Aber was sagstdu/ihr dazu:

§7
(4) Auf Verlangen des Kunden hat der rechnungstellende Diensteanbieter die bei ihm gespeicherten Verbindungsdaten

1. vollständig zu speichern oder

2. mit Versendung der Rechnung an den Kunden vollständig zu löschen.

Soweit ein Kunde zur vollständigen oder teilweisen Übernahme der Entgelte für bei seinem Anschluss ankommende Verbindungen verpflichtet ist, steht ihm das Wahlrecht nach Nummer 1 nicht zu. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Diensteanbieter, die als Anbieter geschlossener Benutzergruppen ihre Dienste nur ihren Teilnehmern anbieten.

Was bedeutet der letzte Satz? sind wir eine geschlossene Benutzergruppe oder kann ich bei 1und1 die Löschung bei Rechnungsstellung verlangen?

ansonsten zwischendurch mal ein Stammtisch :bier:
 
Bozo schrieb:
Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Diensteanbieter, die als Anbieter geschlossener Benutzergruppen ihre Dienste nur ihren Teilnehmern anbieten.
Was bedeutet der letzte Satz? sind wir eine geschlossene Benutzergruppe oder kann ich bei 1und1 die Löschung bei Rechnungsstellung verlangen?
Gute Frage. Ich würde mal vermuten, daß 1&1 eine geschlossene Benutzergruppe ist, da sie mir als nicht dort angemeldetem Teilnehmer auch ihre Dienste nicht zur Verfügung stellen. Aber wie schon gesagt: IANAL!
 
Der Satz bezieht sich auf Unternehmen (=Diensteanbieter), die ihren Mitarbeitern (=geschlossene Benutzergruppe) Telefonleitungen nach Draußen (=Dienste) zur Verfügung stellen. Dabei legt dann das Unternehmen, evtl. in Verbindung mit dem Betriebsrat, fest wie lange die Informationen gespeichert werden.
 
... und so sieht es dann aus wenn man das Trennungsgeld angenommen hat und man meldet sich erneut bei 1&1 an:

Sehr geehrter xxxx,

Sie haben sich kürzlich erneut für 1&1 als DSL-Provider entschieden. Wir sehen dies als Bestätigung für unser Ziel, unseren Kunden stets das beste Produkt anzubieten. Für Ihr Vertrauen in unser Unternehmen möchten wir uns sehr bedanken.

Leider mussten wir jedoch feststellen, dass Sie - wie bereits zuvor - mit Ihrem Zugang massiven Traffic verursachen und unser Netz weit überdurchschnittlich belasten. Damit verstoßen Sie gegen die von Ihnen abgegebene Selbstverpflichtung, sich nicht wieder neu für einen DSL-Tarif bei 1&1 oder einem anderen Unternehmen der United Internet Gruppe anzumelden, solange Sie Ihr Surfverhalten nicht geändert haben. Dafür hat 1&1 Ihnen sogar noch eine Prämie von 100,-- Euro gezahlt.

Aufgrund dieses Verstoßes gegen Ihre Selbstverpflichtung sehen wir uns leider gezwungen, hiermit Ihren 1 &1 DSL Flat Tarif mit der Vertragsnummer xxxxxx fristlos zu kündigen.

Dadurch entfällt selbstverständlich auch die Voraussetzung für den Bezug vergünstigter Hardware. Wir bitten Sie daher, die für den neuen Vertrag übersandte Hardware inklusive Zubehör unfrei als Postpaket innerhalb von 30 Tagen an folgende Adresse zu schicken:

1&1 Internet AG Rudolf-Diesel-Str. 14 56410 Montabaur

Nach Eingang der Ware werden wir Ihnen die dafür berechneten Kosten zurückerstatten. Sollten wir die Hardware nicht innerhalb der angegebenen Frist zurückerhalten, werden wir Ihnen die Differenz zum unsubventionierten Warenwert in Rechnung stellen.

Über den Vertrag beantragte Domains werden 30 Tage nach Erreichen des Kündigungswirkdatums zur Löschung (CLOSE) beim zuständigen NIC gemeldet.

:wink:
 
Eine Frechheit.Aber ich bin sicher, das wird jetzt gleich jemand wegerklären hier.Mir egal, ich habe mir Meinung über 1&1 schon lange gebildet...

Aber ehrlich gesagt, ich hätte mich dann auch nicht angemeldet bei so einem Scheißladen.Selbst T-Online ist da eine bessere Wahl,
ich war jahrelang immer sehr zufrieden mit denen, waren halt immer
ein wenig zu teuer.Aber dafür nerven die auch nicht mit solchen Briefen.





Grüße

TWELVE
 
Ein völlig korrekter Vorgang. Wenn du freiwillig (!) die 100,- annimmst und gehst und dich dabei gleichzeitig einverstanden erklärst nie mehr bei United Internet Kunde zu werden

- dann ist es schon dreist, dort später wieder Kunde zu werden und somit eine vertragliche Vereinbarung zu brechen. Das ist glatter Vertrgasbruch durch diesen Kunden gewesen.

Ein Beispiel - vielleicht wirds dann klarer:

Du gehts in ein All-you-can-eat-Restaurant für 25,- Euro. Du isst und isst und isst und irgendwann kommt der Wirt und sagt: "Wenn Sie aufhören und gehen und nie wiederkommen, dann zahle ich Ihnen 100,-". Du überlegst kurz, sagst: "OK"
Am nächsten Tag kommst du aber dennoch wieder, zahlst die 25,- und fängst an zu essen...

Was würdest du dazu sagen?


Im übrigen wäre es schön, wenn du deine Wortwohl etwas sorgfältiger wählen würdest. Die Umgangsformen in diesem Forum sind im allgemeinen andere.
 
1. Die Wortwahl von TWELVE ist peinlich.
2. Lesen:
sich nicht wieder neu für einen DSL-Tarif bei 1&1 oder einem anderen Unternehmen der United Internet Gruppe anzumelden, solange Sie Ihr Surfverhalten nicht geändert haben
Es steht ihm also frei, sofern er sein Verhalten ändert. Kein Vertragsbruch im eigentlichen Sinne, es sei denn, du unterstellst, er wusste von vorne herein, dass er weiter saugt ohne Ende.
3. Lasst endlich mal die bekloppten Beispiele! Das zieht das Niveau reichlich runter. So viele "tolle" Vergleiche habe ich noch selten gelesen wie zum Thema 1&1...
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Im übrigen wäre es schön, wenn du deine Wortwohl etwas sorgfältiger wählen würdest. Die Umgangsformen in diesem Forum sind im allgemeinen andere.

Und jetzt sag ich Dir mal was:

Dieses ewige Zensur, Einmischung und Schließung NERVT...!!!!!

HABT IHR ALLE NICHTS BESSERES ZU TUN ALS ANDEREN LEUTEN STÄNDIG ZU ERKLÄREN WELCHE FORUMSREGEL SIE GERADE NICHT
EINGEHALTEN HABEN...???????????????????????????????????????

Das geht mir alles auf den Piss hier dieses Scheiß Beamtentum in diesem Forum das macht mich krank überall wird nur auf Vorschriften herumgeritten kein Wunder das wir da stehen wo wir jetzt stehen mein Gott das is ja schlimmer als in china kaum sagt man was steht schon einer da der mir meine Rechte erklärt habt ihr alle eigentlich zu lange auf bürostühlen in behörden geschlafen...??????????????????
 
Gehts noch? Heute nicht gedurft? Keine Beherrschung mehr drin bei dir?
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@Twelve:
Er hat Dich lediglich gebeten, einen anderen - höflicheren - Umgangston zu wählen. Er hat Deinen Beitrag in keinster Weise zensiert. Damit hat er Dich nicht auf die Missachtung irgendeiner Forumsregel hingewiesen, sondern auf den guten alten Spruch "Wie man in den Wald hineinruft..." aufmerksam gemacht.

Wir haben so weit ich weiß in diesem Forum keine verbindlichen Regeln, was den Umgangston angeht. Es gibt nur zwei Dinge, um die im Interesse der Fragenden gebeten wird - also keine(!) Vorschrift.
1. Bitte die Fragen mit allen Informationen rund um verwendete Hardware, Software, DSL-Anbindung und Anbieter garnieren. Am besten in Form einer Signatur.
2. Vorm eigentlichen Frage stellen bitte die Suchfunktion bemühen und / oder manuell die entsprechenden Foren durchsuchen.

Für alles andere sollte eigentlich schon die Netiquette und die Sozialisierung im Kindesalter (=Erziehung) gesorgt haben, sprich: Höflich bleiben. Nicht schreien. Sachlich bleiben. Nicht verallgemeinern. Nennt sich auch Soft Skills und ist im Berufsleben so wichtig, dass es in einigen Studiengängen verpflichtende Vorlesungen darüber gibt.

Falls Du aber mit der "ewige(n) Zensur, Einmischung und Schließung" nicht klar kommst: wir zwingen Dich nicht, am IPPF teilzunehmen.

Schönen Sonntag noch.
 
Ich versteh nicht um was es hier gerade geht, ist schon der 1. April?

Ich kann ausser dem Wort "Scheißladen" nichts annähernd entgleisendes entdecken. Scheißladen steht im Duden und ist somit teil des deutschen Sprachgebrauchs wie jedes andere Wort auch. Und da 1und1 im Moment sehr viel Scheiße baut, was im deutschen Sprachgebrauch halt soviel bedeutet wie, dass die nix auf die Reihe kriegen, dann ist die Bezeichnung gerechtfertigt.
Auch wenn man das anders ausdrücken kann, z.B. mit "Amateurverein" "Sonderschulwandertagschwänzerversammlung" oder "Effektivitätsallergikergesellschaft" bleibt der Sinn der gleiche.
Ich kann an der Ausdrucksweise nichts störendes entdecken und empfehle Twelve dahingehend, seine Ausdrucksweise beanstandende Posts einfach zu ignorieren.
 
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