Sollen wir jetzt wirklich alle Tatbestandsmerkmale des §138 BGB durchkauen, um deine "Wucherthese" zu widerlegen.
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Tatbestandsmerkmal:
-Ausbeutung der Zwangslage (kann ich nicht erkennen, es zwingt dich keiner die Dienste von 1&1 in Anspruch zu nehmen)
-der Unerfahrenheit (der Gedanke könnte einen manchmal bei dir kommen

, aber da müssen schon andere Sachen passieren)
-des Mangels an Urteilsvermögen (kommt auf deinen IQ an, aber wohl eher nicht) oder
-der erheblichen Willensschwäche (wenn es unbedingt 1&1 sein muß

)...
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@Astrolux hat eben nur das erste Tatbestandsmerkmal als eventuell möglich angesehen und die anderen dir gegenüber wohlwollend ausgeschlossen (wie ich auch).
Und es ist nun einmal Tatsache, daß es Anfang der 90er nur den einen Stromanbieter für jeden gab, woraus sich eine Zwangslage für den Kunden ergab. Genau genommen hat sich nicht viel verändert, wenn man sich die heutigen Strompreise ansieht. Das ist aber ein anderes Thema.
Eine "wucherwürdige" Zwangslage würde sich eventuell ergeben, wenn neben 1&1 auch alle anderen Anbieter 1&1-ähnliche Preise bei Auslandsgesprächen verlangen würden.
suffi schrieb:
Ich habe keinen (festen) Wohnsitz in Deutschland.
@rabbe: Und - mit Verlaub - müssen tu ich hier gar nichts!
Und deshalb stellt sich eben die Frage, wie man trotz alledem 1&1-Kunde werden kann.
Natürlich mußt du nichts in deiner Signatur ergänzen (hast wieder mal den Smiley übersehen).
O.K., ich sage mal offen, was ich in deinem Fall vermute. Ein guter Kumpel von dir hier aus D hat dir eine 1&1-VoIP-Nummer überlassen, damit du ihn und noch ein paar andere Kumpels (auch die ohne VoIP) auch aus den USA kostenlos anrufen kannst. In deiner jugendlichen Unbekümmertheit

und ohne groß nachzudenken hast du über die 1&1-VoIP-Nummer einen Ösi-Kumpel angerufen. Dein deutscher Kumpel hat dementsprechend gereizt reagiert, weil er jetzt die 9ct/min für deine Ösi-Gespräche abdrücken sollte.