WARNUNG vor 1&1 Auslandstarifen!

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suffi schrieb:
Dieser ist zweifelsfrei für den Wohn- oder Arbeitsort gegeben. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschliessend zu verstehen, entscheidend ist ein "Ortbezug".

Dieser besteht hier zweifelsfrei.
Ach ja?
Jetzt frage ich mich doch ernsthaft, wer hier oberflächlich argumentiert!

Kleines Friedensangebot: (sonst würde es irgendwann ausarten!)

Du lässt einfach mal deine haltlosen und überaus provozierenden Bemerkungen wie
Sorgfältiges arbeiten gehört bei Dir aber auch nicht dazu.
und
Wiedereinmal argumentierst Du leider oberflächlich.
weg, und sagst uns endlich, wie du an die Rufnummern gekommen bist!

Ich "interpretiere" zwar Andeutungen,
verstehe sie aber ebensowenig, wie du meine! ;)
 
Du willst es ja nicht anders:

Wenn Du die Regelung der RegTP mal liest, stellst Du fest, dass der "Ortsbezug" eigentlich sehr klar mit dem Standort des Anschlusses definiert ist. Dagegen sind "Wohnort" oder "Geschäftsort" nur als Ersatznachweis möglich und "Arbeitsplatz" schon mal gar nicht. Bei 1und1 ist das aber alles keine Frage, da der Standort durch den DSL-Anschluss definiert wird. Also nichts zu diskutieren.

Um einen 1und1-VoIP-Zugang nutzen zu können musst Du entweder a) selbst einen 1und1-Vertrag haben oder b) in einem Haushalt mit 1und1-Vertrag wohnen. Mit ohne Wohnsitz oder Geschäftsräume in D bleibt nur a) wenn Du einen 1und1-Vertrag für einen Telefonanschluss in einer Wohnung, in der Du nicht wohnst, abgeschlossen hast. Von mir aus, das verbietet Dir niemand. Aber ob es Rechtens ist, als Kundenstammdaten Deine Nicht-Wohnung anzugeben? Und wenn Du der Vertragspartnet bist, sind die AGB in Punkt 1.9 in Bezug auf Dich für private und gewerbliche Nutzung identisch.

Die 1und1-AGB sind in Punkt 1.9 weder schwammig noch überraschend. "Gewerbliche Nutzung" ist in der deutschen Rechtsprechung ein feststehender Begriff - ansonsten könntest Du z.B. das BGB wegwerfen. Und welcher Tarif nicht gewerblich genutzt werden darf, steht in der Leistungsbeschreibung, so man sie denn auch liest. Und überraschend, dass nur der Vertragspartner oder jemand aus seinem Haushalt die Telefon-Flatrate nutzen kann - sorry, aber das kannst Du niemandem erzählen.
 
KuniGunther schrieb:
Du willst es ja nicht anders:

Wenn Du die Regelung der RegTP mal liest, stellst Du fest, dass der "Ortsbezug" eigentlich sehr klar mit dem Standort des Anschlusses definiert ist. Dagegen sind "Wohnort" oder "Geschäftsort" nur als Ersatznachweis möglich und "Arbeitsplatz" schon mal gar nicht. Bei 1und1 ist das aber alles keine Frage, da der Standort durch den DSL-Anschluss definiert wird. Also nichts zu diskutieren.

Falsch! Die Regelungen der BNetzA sind nicht abschliessend, guck Dir doch mal die Regelung bei Genion an.

KuniGunther schrieb:
Um einen 1und1-VoIP-Zugang nutzen zu können musst Du entweder a) selbst einen 1und1-Vertrag haben

Hab ich bereits geschrieben, dass ich Vertragspartner bin und damit 1.9 nicht einschlägig ist (unabhängig ob gültig oder nicht).


KuniGunther schrieb:
Mit ohne Wohnsitz oder Geschäftsräume in D bleibt nur a) wenn Du einen 1und1-Vertrag für einen Telefonanschluss in einer Wohnung, in der Du nicht wohnst, abgeschlossen hast. Von mir aus, das verbietet Dir niemand.

Oh, oh, jetzt auf einmal nicht mehr?


KuniGunther schrieb:
Aber ob es Rechtens ist, als Kundenstammdaten Deine Nicht-Wohnung anzugeben?

Oder doch! Verstehe ich nicht! Sag mir ein Gesetz das das Gegenteil besagt.

KuniGunther schrieb:
Und wenn Du der Vertragspartnet bist, sind die AGB in Punkt 1.9 in Bezug auf Dich für private und gewerbliche Nutzung identisch.

Punkt 1.9 trifft doch für die Vertragspartner selbst gar nicht zu, oder?

KuniGunther schrieb:
Die 1und1-AGB sind in Punkt 1.9 weder schwammig noch überraschend. "Gewerbliche Nutzung" ist in der deutschen Rechtsprechung ein feststehender Begriff - ansonsten könntest Du z.B. das BGB wegwerfen.

Ich würde eher sagen es ist höchst umstritten wie "gewerbliche Nutzung" abzugrenzen ist.

Schau Dir nur dir ganzen Ebay Abmahnungen hinsichtlich Verstoß gegen die Pflichten für gewerbliche Anbieter (ehem. Fernabsatzrecht) an.


KuniGunther schrieb:
Und welcher Tarif nicht gewerblich genutzt werden darf, steht in der Leistungsbeschreibung, so man sie denn auch liest. Und überraschend, dass nur der Vertragspartner oder jemand aus seinem Haushalt die Telefon-Flatrate nutzen kann - sorry, aber das kannst Du niemandem erzählen.

Stimmt da steht was. Moment...
Der DSL-Telefonie-Tarif Phone-FLAT ist nur für die private Nutzung bestimmt. Für gewerbliche Zwecke nutzen Sie bitte einen anderen Tarif.

Stellt sich immernoch die Frage was sind "gewerbliche" Zwecke.
Auch sehe ich hier mehr eine grobe Zweckbestimmung denn eine klare vetragliche Regelung. Weiterhin eine höfliche Bitte einen anderen Tarif zu nutzen. Muss man jeder Bitte folgen?

Und §305c BGB regelt die überraschenden Klauseln.

So am Ende stehend mit einem "ACHTUNG", ich finde das schon irgendwie überraschend, oder?

Also IMO nicht viel Wert die Bestimmung.

Der Vertrag über die Nutzung von einem 1&1 DSL Zugangstarif und einem 1&1 DSL-Netzanschluss kommt unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für 1&1 Internet-Zugänge, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für 1&1 DSL-Anschlüsse, der Besonderen Bedingungen für 1&1 Telefonie, der Leistungsbeschreibung für 1&1 Telefonie, der Leistungsbeschreibung für 1&1 Mobilfunk-Dienstleistungen, der Besondere Bedingungen für 1&1 Mobilfunk-Dienstleistungen, sowie der Leistungsbeschreibung für 1&1 DSL-Anschlüsse mit dem Erhalt und der Freischaltung meiner Zugangskennung zustande.

------------------

Zitat Palandt zu §305 BGB (Einbez. AGB)Rd. 39:
...Der Kunde muss in zumutbarer Weise vom Inhalt Kenntniss nehmen können. Dazu gehört auch, dass die AGB für einen Durchschnittskunden mühelos lesb. sind...ferner ein MINDESTMASS an Übersichtlichkeit und einen im Verh. zur Bedeutung des Geschäfts vertretbaren Umfang.

IMO bei der Vielzahl der Vorschriften und Bedingungen (7 Stück) sicherlich nicht ganz einfach und mühelos, IMO sehr stark in Gefahr gänzlich unwirksam zu sein.
 
RudatNet schrieb:
...und sagst uns endlich, wie du an die Rufnummern gekommen bist!

Scheinbar lagen wir doch von Anfang an richtig mit unserer Vermutung :), ansonsten könnte er sich ja problemlos dazu äußern.
Vielleicht sollten wir den Threadtitel langsam umbenennen in "WARNUNG vor 1&1-VoIP-Nutzung im Ausland" ;).
AGBs sind und bleiben ein interessantes Feld, vorallem, wenn man von jemanden vorgehalten bekommt, sie falsch zu interpretieren, der wahrscheinlich vorher gar keine Kenntnis von jenen hatte. Ich amüsiere mich jedenfalls köstlich, wie sich hier jemand hin und her windet, um einer einfachen Frage und deren Beantwortung auszuweichen.
 
astrolux schrieb:
Egal, wer was irgendwo hineininterpretiert, Tatsache ist, daß das:in Zusammenhang mit 1&1 üble Nachrede, für einen guten Anwalt Verleumdung ist.

Ist das wirklich so, bist Du einer? Kann ich Dich engagieren mich da wieder rauszuboxen, oder ist alles zu spät?


astrolux schrieb:
Man muß nicht erst einen Vertrag abschließen, um an diese Infos zu kommen und 'wuchern' kann man nur unter Ausnutzung einer Monopolstellung.

Soso, die Monopolstellung.

Finde ich nur im Zusammenhang mit Stromverträgen (vgl. Palandt §138 BGB Rd Nr. 92 bzw. 39)

Ich zitiere jedoch eher Rd 34a:
Bei einem besonders groben Missverhältnis zw. Leistung u. Gegenleistung besteht eine tatsächl. Vermutung füpr ein Handeln aus verwerfl. Gesinnungm die idR eine weitere Prüfung subj. Voraussetzungen ventbehrlich macht (BGH NJW 92, 899, 95 u.a.)

astrolux schrieb:
Für mich unklar, wenn man einen Account bei dus.net, sipgate und sonstwo hat, da alles "suppi" findet, warum dann eine VoIP-Flat bei 1&1 mit "Wucherpreisen"? Was soll also das Ganze?

Ich merckere doch nicht, ich weisse nur auf das krasse Missverhältnis der Leistung und des Preises bei Auslandsgesprächen hin.


astrolux schrieb:
[OT]Ich denke, daß ein gelangweilter (vermutlich junger) Mensch uns mitteilen will, daß er sich in einen tollen "Fiberoptic-" Provider hat, andere hingegen boykottiert, aber keiner der "Anwesenden" darauf eingeht. Hilfreich ist dieser Thread bestimmt nicht (s.o.) und lustig war es zu Beginn. Mittlerweile finde ich die Antworten von @suffi einfach nur 'stupid'.[/OT]

Eigentlich nicht, ich wollte eigentlich sagen, dass 1&1 bei Auslandsgesprächen massiv abzockt - aber das reicht Dir ja nicht.
 
rabbe schrieb:
Zitat von RudatNet
...und sagst uns endlich, wie du an die Rufnummern gekommen bist!.

Wie jeder andere hier auch:
Ich habe einen ganz regulären Vertrag mit 1&1 und bezahle dafür ganz normal.

Ich habe auch nie etwas anderes behauptet.
 
Und ich habe dir gesagt, dass das ohne deutsche Adresse nicht möglich ist, eine deutsche Rufnummer zu erhalten.

Hier bekommen ja schon User mir echter deutschen Adresse teilweise keine Rufnummer, weil 1und1 sie nicht eindeutig zuordnen kann!
Und da willst du mit einer ausländischen Adresse keinen Problem haben?

Du versuchst tatsächlich immer weiter, uns für dumm zu verkaufen?

Was haben eigentlich "BGH NJW 92, 899, 95 u.a." mit der Sache hier zu tun?
... oder habe ich etwa schon wieder zu oberflächlich gelesen?
... oder machst du dich jetzt mit Paragraphen wichtig, die eh keiner kennt?

Es wird immer lächerlicher hier!
 
Zuletzt bearbeitet:
Da muß er aber seine Signatur anpassen, mit den Daten vom Erstwohnsitz und 1&1-Zweitwohnsitz zu unser aller Beruhigung ;).
 
Zuletzt bearbeitet:
RudatNet schrieb:
Was haben eigentlich "BGH NJW 92, 899, 95 u.a." mit der Sache hier zu tun?

Nichts, da die 92 für 1992 steht und es da auch noch keine freie Anbieterwahl im Strombereich gab. Er hat diesen Artikel ins Feld geführt, um ein "Mißverhältnis" bei den 1&1-Auslandstarifen ins Feld zu führen. Das dieses "Mißverhältnis" nicht existiert, haben wir schon am Anfang verdeutlicht, indem wir ihm existente alternative Anbieter aufgezeigt haben.
 
rabbe schrieb:
Da mußt du aber deine Signatur anpassen, mit den Daten vom Erstwohnsitz und 1&1-Zweitwohnsitz zu unser aller Beruhigung ;).

Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen, auch wenn es nicht in Euer Schema passt:

Ich keinen (festen) Wohnsitz in Deutschland.

@rabbe: Und - mit Verlaub - müssen tu ich hier gar nichts!
 
rabbe schrieb:
Er hat diesen Artikel ins Feld geführt, um ein "Mißverhältnis" bei den Auslandstarifen ins Feld zu führen.

Falsch! Dies ist die einzige Fundstelle im Palandt (Standardkommentar zum BGB) zu Paragraph §138 in dem von "Monopolstellung" die Rede ist (ich hoffe ich habe nichts übersehen).

Und dies ist eben hier gerade NICHT einschlägig, weil es sich um Stromanbieter handelt. Von "astrolux" wurde die "Monopolstellung" als Voraussetzung für Wucher zitiert was gänzlich falsch ist.

Bitte doch etwas genauer lesen, dann erübrigen sich manche sinnlose Nachfragen.
 
RudatNet schrieb:
Hier bekommen ja schon User mir echter deutschen Adresse teilweise keine Rufnummer, weil 1und1 sie nicht eindeutig zuordnen kann!

Und das ist jetzt mein Problem, weil ...äh.... Hups!

Das ist ja gar nicht mein Problem!
 
komisch...wenn suffi doch so ein kluger AGB und BGB Rechtsexperte ist, warum hat er dann nicht einfach die VoIP-Preisliste gelesen bevor er telefoniert hat. ;) Das war wohl zu einfach.
 
Sollen wir jetzt wirklich alle Tatbestandsmerkmale des §138 BGB durchkauen, um deine "Wucherthese" zu widerlegen.

---

Tatbestandsmerkmal:

-Ausbeutung der Zwangslage (kann ich nicht erkennen, es zwingt dich keiner die Dienste von 1&1 in Anspruch zu nehmen)
-der Unerfahrenheit (der Gedanke könnte einen manchmal bei dir kommen ;), aber da müssen schon andere Sachen passieren)
-des Mangels an Urteilsvermögen (kommt auf deinen IQ an, aber wohl eher nicht) oder
-der erheblichen Willensschwäche (wenn es unbedingt 1&1 sein muß ;))...

---

@Astrolux hat eben nur das erste Tatbestandsmerkmal als eventuell möglich angesehen und die anderen dir gegenüber wohlwollend ausgeschlossen (wie ich auch).
Und es ist nun einmal Tatsache, daß es Anfang der 90er nur den einen Stromanbieter für jeden gab, woraus sich eine Zwangslage für den Kunden ergab. Genau genommen hat sich nicht viel verändert, wenn man sich die heutigen Strompreise ansieht. Das ist aber ein anderes Thema.
Eine "wucherwürdige" Zwangslage würde sich eventuell ergeben, wenn neben 1&1 auch alle anderen Anbieter 1&1-ähnliche Preise bei Auslandsgesprächen verlangen würden.

suffi schrieb:
Ich habe keinen (festen) Wohnsitz in Deutschland.
@rabbe: Und - mit Verlaub - müssen tu ich hier gar nichts!

Und deshalb stellt sich eben die Frage, wie man trotz alledem 1&1-Kunde werden kann.
Natürlich mußt du nichts in deiner Signatur ergänzen (hast wieder mal den Smiley übersehen).

O.K., ich sage mal offen, was ich in deinem Fall vermute. Ein guter Kumpel von dir hier aus D hat dir eine 1&1-VoIP-Nummer überlassen, damit du ihn und noch ein paar andere Kumpels (auch die ohne VoIP) auch aus den USA kostenlos anrufen kannst. In deiner jugendlichen Unbekümmertheit ;) und ohne groß nachzudenken hast du über die 1&1-VoIP-Nummer einen Ösi-Kumpel angerufen. Dein deutscher Kumpel hat dementsprechend gereizt reagiert, weil er jetzt die 9ct/min für deine Ösi-Gespräche abdrücken sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
ein amüsantes Hin und Her hier und dass alles, weil ein in scheinbar in den Vereinigten Staaten Wohnender sich darüber aufregt, dass er über 1&1 aus den Vereinigten Staaten nach Österreich 9 ct/min bezahlen muss.
Frage an @suffi. Was kosten denn ein reguläres Festnetzgespräch übern großen Teich nach Österreich? Vielleicht sind dann die 9 ct/min ein absolutes Schnäppchen? Ansonsten ist zu diesem Thema doch eigentlich alles gesagt.

Vielleicht gibt es ja doch noch ein Trick auch nach Österreich kostenlos zu telefonieren? Von Amerika nach Deutschland scheint es ja dank 1&1 zu gehen.
 
Ich würde da jetzt nicht mehr drauf rumreiten!

Er hat bis jetzt nichts gesagt
und wird das auch sicherlich aus gutem Grund weiterhin nicht tun.

Der Zeitpunkt ist längst überschritten,
dass hier noch was sinnvolles rumkommen kann.
 
chasniju schrieb:
komisch...wenn suffi doch so ein kluger AGB und BGB Rechtsexperte ist, warum hat er dann nicht einfach die VoIP-Preisliste gelesen bevor er telefoniert hat. ;) Das war wohl zu einfach.

Da hast Du völlig recht. Hier lag der Fehler, der mich ziemlich genau 1,- EUR kostete und vor dem ich andere mit dem Posting waren wollte. Speziell im Hinblick auf Australien.
 
rabbe schrieb:
O.K., ich sage mal offen, was ich in deinem Fall vermute. Ein guter Kumpel von dir hier aus D hat dir eine 1&1-VoIP-Nummer überlassen, damit du ihn und noch ein paar andere Kumpels (auch die ohne VoIP) auch aus den USA kostenlos anrufen kannst. In deiner jugendlichen Unbekümmertheit ;) und ohne groß nachzudenken hast du über die 1&1-VoIP-Nummer einen Ösi-Kumpel angerufen. Dein deutscher Kumpel hat dementsprechend gereizt reagiert, weil er jetzt die 9ct/min für deine Ösi-Gespräche abdrücken sollte.

Interessante These, nur eben falsch. Wie ich bereits geschrieben habe, habe ich noch immer Immobilieneigentum in D und Vertragsinhaber mit 1&1 bin ich.

Dein Märchenphantasien mögen ja ganz lustig sein, nur eben absolut unzutreffend. Auch sind diese komplett OT, was Dich aber nicht abgehalten hat diese ursprünglich anzudeuten.

Genauso könnte jemand behaupten, Du hättest Steuerhinterziehung begangen. Warum? Keine Ahnung, nur die Möglichkeit bestünde doch grundsätzlich. So kann man doch nicht diskutieren, oder?
 
thheyer schrieb:
Frage an @suffi. Was kosten denn ein reguläres Festnetzgespräch übern großen Teich nach Österreich? Vielleicht sind dann die 9 ct/min ein absolutes Schnäppchen? Ansonsten ist zu diesem Thema doch eigentlich alles gesagt.

Vielleicht gibt es ja doch noch ein Trick auch nach Österreich kostenlos zu telefonieren? Von Amerika nach Deutschland scheint es ja dank 1&1 zu gehen.

Kann ich Dir genau sagen:

Austria 1,9 US-Ct

(Quelle: www.axvoice.com (International Rates))

Übrigens exakt das gleiche wie Australia, wo 1&1 69 EUR-Ct berechnet.

Ich will übrigens nix geschenkt, nur fair bleiben sollte es. Und das kann 1&1 offenbar nicht. Vielleicht kann sich noch einer an deren zweifelhaften Ruf vor 10 oder 12 Jahren erinnern, als sie noch BTX Zugänge vertickert haben.
 
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