[Info] Café-Besitzer plagen Abmahnungen wegen offenem WLAN

effmue

IPPF-Promi
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Guude,

...und rein informativ:
Café-Besitzer plagen Abmahnungen wegen offenem WLAN
Zum Milchkaffee gibt es Facebook, zur Focaccia Twitter und zur Suppe werden Blogs konsumiert. Im Café St. Oberholz in Berlin-Mitte trifft sich die digitale Bohème zum Arbeiten und zum Plausch. Selbstverständlich steht deswegen auf der Speisekarte neben Kuchen und Gebäck auch kostenloser Internetzugang. Quelle und weiter..
...m.M. besonders hevorzuheben ist ein Zitat aus diesem Link:
"Momentan leben die Abmahner wohl ganz gut von der Rechtsunsicherheit."
 
Meiner Meinung nach ist es das Eigenverschulden des Inhabers. Blauäugig seine Gäste ins WLAN reinzulassen kann auf Dauer nur schief gehen. Da braucht man kein großer Technikexperte zu sein.
 
Elsi29 schrieb:
Meiner Meinung nach ist es das Eigenverschulden des Inhabers.
Der hat seine AGB nicht gelesen oder nicht verstanden - von wegen "Überlassung an Dritte" oder so.

G., -#####o:
 
Komisch, dass sowas nur in Deutschland ein Problem ist. Selbst im netzkonservativen Frankreich gibt es offene WLANs an jeder Straßenecke.
Ich denke hier sind nicht die Cafebetreiber Schuld sondern die ominöse Störerhaftung und die von der Gesetzgebung tolerierte Abmahnindustire.

jo
 
@rollo: full ack
diese Mitstörerhaftung ist schon ein rechtliches Unikum, welches nur in schland gedeiht. Wenn ich auf meiner Terasse die Blumentöppe nicht festdüble und jemand erschlägt wen damit werde ich zum Mitmörder?
Ein schöne Ausarbeitung für die Klageschrift hat Udo Vetter da ausgegraben.
Gruß
Michael
 
Komisch, dass sowas nur in Deutschland ein Problem ist. Selbst im netzkonservativen Frankreich gibt es offene WLANs an jeder Straßenecke.
Zumindest die WWW-Dienste und Mail gehen da, für den Normalbetrieb, wenn man im Urlaub mal etwas nachsehen will oder eine Tour planen will, vollkommen ausreichend.
 
Manche Menschen sind halt zu sorglos.
 
Das ganze ist aber auch wieder ein Zeichen für die "Macht" der Medien. Es wird bedingungslos geglaubt was geschrieben wird im Zusammenhang mit eventuellen Urheberrechtsverletzungen. Dementsprechend wird gefährliches Halbwissen hier gepostet. Aber für alle die sich das nicht gefallen lassen wollen..also nicht sorglos sind ..und einfach nur Ihre Arbeit machen wollen:
http://www.daten-speicherung.de/index.php/musterklage-fur-abgemahnte-wlan-betreiber/
 
Zumindest die WWW-Dienste und Mail gehen da, für den Normalbetrieb...
Das hilft im strafrechlichen Fall auch nicht: Eine dubiose Site mit KiPo-Bildern wird diese Bilder auch locker per http-Protokoll ausliefern können und schon ist der Betreiber des WLANs in der Bredouille.
Einen PtP-Client kann ich auch auf Port 80 laufen lassen. Dann müsste jeder Betreiber eines WLANs einen Proxie / eine Firewall laufen lassen müssen und alle Datenpakete analysieren, um diese ggfl. zu blocken. Diesen Aufwand kann kein Nicht-Experte hinbekommen.
 
Die Störerhaftung gibt es nur im Zivilrecht. Im strafrechlichen Fall gelten i.A. noch die Prinzipien von Beweisbarkeit und Vorsatz und Recht zu haben, wenn man Recht "kauft". ;-)
 
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