Infos/Sammlung/FAQ zur 1&1 "Vertragsverlängerung" und "Tarifwechsel" sowie für Neukunden

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HabNeFritzbox

Guest
Da Thema zu Konditionen sehr lang ist, und viele nicht mehr als letzten Beitrag lesen, hier Art Sammelthema bzw. FAQ rund um die "Vertragsverlängerung".

Hier geht es also eher nur um Zusammenfassung, Taktik zum vorgehen oder Beantwortung ständig gleicher Fragen.

Diskussionen zu Konditionen was aktuell wie gewährt wird mit "Goodis" wie SIM Karten, Domains etc. entsprechend dort im Thema.
--->> https://www.ip-phone-forum.de/threads/aktuelle-konditionen-für-vertragsverlängerung.246766/ <<---

Allgemeine Kontaktdaten von 1&1
--->> https://www.ip-phone-forum.de/threads/kontaktdaten-von-1-1-internet-ag.257907/ <<---
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Verlängert sich der Vertrag bei einer "Vertragsverlängerung" (VVL) ?
Nein, es werden keine Verträge verlängert (Restlaufzeit +24 Monate) sondern komplett ersetzt. Es beginnt also Laufzeit von vorne und Rest fällt komplett weg.

Gibt es einen Tarifwechsel?
Nein, ein Wechsel wäre es, wenn alte Laufzeit erhalten bleibt und nur mehr Leistungen enthalten wären. Es gilt also selbe wie bei der "VVL".

Wie gehe ich am besten bei einen neuen Vertrag ein?
3-5 Monate vorher kann Vertrag i.d.R. verlängert werden, aus Erfahrung sind Angebote im 1&1 Controll Center (CC) schlecht oder an normalen Hotline. Lasst euch an der Hotline an die Kundenrückgewinnung durchstellen, wenn nicht zuvor gekündigt wurde, sagt einfach seid mit Angeboten unzufrieden, dann wird i.d.R. auch ohne Kündigung durchgestellt. Dort kann man bessere Konditionen erhalten. Erfahrungen zu den genauen preisen werden im Thema für Konditionen von anderen stetig gepostet.

Muss oder kann ich Hardware mieten?
Nein, es gibt keine Miete oder Mietoption, bei regulärer Beendigung des Vertrags ist Hardware dein Eigentum, andernfalls bleibt Eigentum bei 1&1 gemäß der AGB. Ein neuer Vertrag ist keine reguläre Beendigung des Vertrags, damit geht eigendlich wie bei Widerruf oder Sonderkündigung kein Eigentum über. Es wird aber auf Erfüllung des alten Vertrages verzichtet und entsprechend "Hardwareablösegebühr" oder "Tarifanpassungsgebühr" berechnet bei einer "VVL", welche 0€ betragen kann. Dadurch ist die Hardware aber auch euer Eigentum. Der monatliche Aufpreis gilt für den Tarif, nicht auf die Hardware.

Abweichend davon gilt wenn Hardware zum einmaligen Preis erworben wird, dann ist diese mit der Bezahlung der Hardware Rechnung sofort deine.

Genaue Wortlaut in 1&1 AGB mit Stand 01.2018 in Punkt 14.1
Ist der Verkauf eines Endgerätes Gegenstand des Vertrages und ist nichts anderes vereinbart, geht das Eigentum an den Kunden erst mit vollständiger Leistung des Kaufpreises über. Subventionierte Hardware wird dem Kunden nur im Zusammenhang mit einer langfristigen Vertragsbeziehung (Mindestvertragslaufzeit) angeboten. Wird der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, gleich aus welchen Gründen, beendet, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.

Bekomme ich beim Tarif "VDSL 50" auch 50 Mbit oder nur 25 Mbit?
Dieses kommt auf den entsprechenden Netzbetreiber an, sollte es über Telekom realisiert (Hinwies kann sein, dass "TV powert bei Telekom" verfügbar ist als TV Option) werden kann man auf https://telekom.payback.de/telekom-festnetz-tarife-magenta-zuhause-5768 die direkt verfügbare Geschwindigkeiten anzeigen lassen, wenn man dort Adresse angibt, dann erhält man Angaben wie z.B.
An Ihrem Standort sind folgende Geschwindigkeiten im Download verfügbar:
ADSL: 6 MBit/s
VDSL: 101 MBit/s
LTE: 100 MBit/s

Wie kann ich am einfachsten Kündigen?
Per Email an [email protected]
Betreff: Kündigung DSL
Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen DSL Vertrag (Kundennummer: 12345678) zum nächstmöglichen Zeitpunkt, bitte bestätigen Sie mir unverzüglich die Kündigung.

Mit freundlichem Gruß
XY

Kann man für neuen Anschluss bzw. Wechsel von anderen Anbieter zu 1&1 Geld sparen?
Ja, wenn man sich von einem Freund der bereits Kunde ist werben lässt oder Profiseller (für Privatpersonen) ist, und man sich Provision teilt untereinander. Bei gewerblichen Vermittlern (1&1 Partner) wie es die teils in Elektromärkten etc. gibt, werden noch Gutscheine oder ähnliches angeboten.

Zusätzlich sollte man auch andere Vertriebswege von 1&1 prüfen, z.B. https://dsl.gmx.de/ oder https://dsl.web.de/

Nicht vergessen das Kleingedruckte zu lesen (kleine Zahlen oder *), zu den geschönten Zahlen in Übersicht kommen noch Kosten wie Bereitstellungspreis von 69,95€ bzw. bei Wechsel vom anderen Anbieter kann dieser auch bei 19,95-39,95€ liegen, dieses variiert immer ein wenig.

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Ganze wird nach und nach erweitert hier.
 
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Kommentare von anderen als Info/Ergänzung zu dem 1&1 gebaren

Bei 1&1 geht es derzeit auch mal wieder so richtig durcheinander ... da wird alles Mögliche überarbeitet und in der Folge sind sogar die "offiziellen AGB" von 1&1 (Stand 01.2018) mal wieder ein netter Verstoß gegen (nationale und gemeinschaftliche) gesetzliche Regelungen:

Ist es nicht recht ungewöhnlich, daß 1&1 durch die freiwillige Übernahme irgendwelcher Kosten die Gültigkeit des § 312g BGB für sogenannte "Fernabsatzverträge" (§ 312c BGB) abbedingen will? Oder ist das nur eine "Rechenschwäche" beim Schreibenden bzw. was macht den mit "Nutzt der Kunde ..." beginnenden Satz jetzt zum "Satz 0" in diesem Abschnitt? :D

Ein Widerrufsrecht gilt - nebenbei bemerkt - auch für Verträge (§ 312b BGB), die man an irgendwelchen (fremden) Ständen z.B. in der Eingangszone des örtlichen Elektro- oder Baumarktes schließt, wenn das nicht wirklich Mitarbeiter des Marktes sind und damit dieser als "Geschäftsraum" eines Vermittlers (§ 312b (2) BGB) gelten kann. Wer sich dort also einen neuen Internet-Anschluß aufschwatzen ließ und dann daheim erst feststellt, daß er (oder sie) sich die "Provision" auch gut selbst verdienen könnte (bzw. irgendein näherer oder fernerer Bekannter oder Verwandter genauso "Freunde werben" könnte), der hat in aller Regel auch für solche Verträge ein Widerrufsrecht, weil das nicht so weit von "Drückerkolonnen" entfernt ist.

Dadurch, daß das im Moment wieder mal alles "im Fluß" ist, sollte sich wirklich jeder Kunde (egal, ob er der Aufzeichnung der "Willenserklärung" durch 1&1 zugestimmt hat oder nicht) die in jedem Falle noch zu übermittelnden Unterlagen (inkl. AGB und Preisliste) sehr, sehr gründlich durchlesen (auch wenn das für viele "belastend" ist).

Diese Aufzeichnung darf nämlich (ohne Zustimmung der 1&1-Mitarbeiter, daß man selbst auch aufzeichnet und das kann man ja mal versuchen - ich hatte bisher nur negative Antworten in solchen Fällen) auch nur 1&1 vornehmen und sollte es zum Streitfall kommen, kann auch nur 1&1 damit belegen, was vereinbart wurde. Selbst wenn es also mündliche Nebenabreden gab, kann der Kunde diese nicht beweisen, solange sich die gegnerische Partei auf die schriftlichen Bedingungen beruft und den "Beweis" in Form der Aufzeichnung nicht zur Verfügung stellt (was sie eher nicht machen wird, wenn es ihr zum Nachteil gereichen würde).

Ich bin auch nur über den o.a. Fehler gestolpert, weil ich irgendwo nach einer (schriftlichen) Aussage gesucht habe, wie nun mit der Hardware unter den neuen Bedingungen tatsächlich verfahren wird und wann/wo da ein Eigentumsübergang erfolgt für die beiden hier wohl diskutierten Fälle (einmal die 12 Monate für 0 EUR, danach 4,99 EUR/Monat und einmal das Ganze dann wieder ohne die "Zusatzoption" nach der Leistungsbeschreibung (die ist ebenfalls vom 22.12.2017), wo in Punkt 2.7 diese "Hardware-Optionen" beschrieben sind).

Dafür ist es auch ziemlich schnuppe, was irgendwelche Hotline-Mitarbeiter telefonisch oder per E-Mail verkünden ... entscheidend sind wieder die AGB, Lieferbedingungen und ggf. noch eine Preisliste. Vielleicht hat man bei einer (für einen selbst günstigen) E-Mail noch eine Chance, den Mitarbeiter in die Rolle des Vertretungsberechtigten zu bringen ... da muß die Aussage in der E-Mail dann aber schon so eindeutig sein, wie die an @chilango79 in #4521 - und die war ja gerade nicht zu seinem Vorteil.

Auch in den anderen Dokumenten hat 1&1 noch irgendwie einen "blinden Fleck", denn in der Preisliste vom 22.12.2017 (SHA1: 4e2c6e9a224c590a92752d7c848a2852b757f36e81e0e7d443a8c19fb2452495) steht u.a.:

und eine solche "Hardware-Preisliste" gibt es weder in der Übersichtsseite (https://dsl.1und1.de/AgbUebersicht?lightbox=true) noch hinter dem Link auf die "Ausführliche Preisliste mit Zusatzleistungen als PDF" (das ist die oben mit dem Hash), wo das Wort "Hardware" genau dreimal auftaucht und keine dieser Fundstellen hat etwas mit einer "Hardware-Preisliste" zu tun ... jedenfalls nicht darüber hinaus, daß eines dieser Vorkommen auf die nicht vorhandene Liste hinweisen will.
 
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Gibt es einen Tarifwechsel?
Nein, ein Wechsel wäre es, wenn alte Laufzeit erhalten bleibt und nur mehr Leistungen enthalten wären. Es gilt also selbe wie bei der "VVL".
Doch es findet in der Regel ein Tatifwechsel statt, da der rabattierte Tarif nur in der MVLZ oder einem Teil davon gilt, danach gilt der reguläre Tarif. Bei einer "verhandelten Verlängerung", nicht bei vertragsgemäßer Verlängerung durch Nichtkündigung, wechselt man also wieder in den rabattierten Vertragstarif.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Punkt mit Hardware ist angepasst, mit Tarifwechsel ist der Rabatt egal, bei dem Wechsel beginnt Vertrag neu, also selbe wie eine "VVL". Tarif bleibt bei nicht kündigen der selbe, es ändert sich nichts, nur Rabatt ist ausgelaufen welcher für 12 oder 24 Monate vereinbart war.

Selbst wenn du einmalig Preis X für Hardware zahlst bei Umstellung des Vertrages statt monatlich als Tarifaufschlag, ist dieser Preis subventioniert.
 
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Es wird aber auf Erfüllung des alten Vertrages verzichtet und entsprechend "Hardwareablösegebühr" oder "Tarifanpassungsgebühr" berechnet bei einer "VVL", welche 0€ betragen kann. Dadurch ist die Hardware aber auch euer Eigentum.
Das weiß anscheinend noch nicht jeder der Supporter von 1u1 ;)

Ich habe am 22. Januar 2018 meinen Vertrag verlängert.
Ehemaliges Ende August 2018, neues Ende Januar 2020.

Bezüglich der Eigentumsverhältnisse bat ich um Auskunft.
Die im August 2016 nach Einmalzahlung erhaltene 1u1-7490 soll laut separater eMail von 1u1 im Zusammenhang mit der aktuellen Vertragsverlängerung erst im August 2018 endgültig in mein endgültiges Eigentum übergehen, da es sich um subventionierte Hardware handelt.

Die Vertragsverlängerung soll laut telefon. Auskunft nicht relevant bzgl. des Eigentums sein!


2 Tage später erhielt ich diese eMail:

1und1 schrieb:
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich beantworte gern Ihre Frage zum Eigentumsübergang.

Die FritzBox! 7490 haben Sie am 13.08.2016 in Verbindung mit einer 24-monatigen Vertragsverlängerung zum
subventionierten Preis von 69,98 EUR erhalten.

Nach Ablauf der zu diesem Zeitpunkt neuen Mindestvertragslaufzeit zum 13.08.2018 geht die Hardware in Ihr
Eigentum über.
 
Wie geschrieben ersetzt der neue den alten, und damit auch alle Rechte und Pflichten aus dem alten.
 
Hast du gelesen, was 1und1 mir geschrieben hat, nachdem die neue Vertragsverlängerung aktiv war ?
 
Hast du gelesen, dass es keine Relevanz hat weil alte Vertrag in Einvernehmen vorzeitig beendet ist?

Wenn Klarheit möchtest musst wohl einen Anwalt fragen.
 
Warum nennt es sich dann "Vertragsverlängerung", wenn der Vertrag beendet wurde?
Ein beendeter Vertrag kann nicht mehr verlängert werden.
Wie erklärt sich dieser Widerspruch?
 
Explizit wurde der alte Vertrag nicht von 1u1 aufgehoben.
Ich rufe wegen der o.g. eMail am Montag noch einmal bei 1u1 an.
Nicht dass hier ein zweiter leistungsloser Vertrag im Hintergrund bis 8/2018 weiterläuft,
welcher mir eine stille Bindung und Erfüllungspflichten vorschreibt.
 
Bei mir war's bisher auch immer eine "Vertragsverlängerung", unter neuem Namen vielleicht, unter neuen Konditionen evtl., aber immer unter Erhalt der bisherigen Goodies (war mir wichtig).
Ich weiß nicht, wie das rechtlich aussieht, aber ich glaube, einen wirklich neuen Vertrag bekommt nur der, der wirklich kündigt und irgendwann mal zurückkehrt.
 
Neue Vertrag kann natürlich alte Sachen enthalten, ist freie gestalten beider Vertragspartner.

Würde alte Vertrag noch bestand haben, wäre auch weiter zu zahlen und zu erfüllen wie vereinbart bis zum letzten Tag.
 
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Ich denke, hier gehts um des Kaisers Bart... Praktisch kaum relevant. Allenfalls, wenn der neue/verlängerte Vertrag vor dem alten MVLZ-Ende beendet würde...
 
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Heute angerufen:
- Der Vertrag läuft bei VVL weiter, es wird kein neuer Vertrag abgeschlossen
- Die Pflicht zur Rückgabe der 7490 (ersatzweise Rückzahlung Zeitwert) wegen möglicher Kündigung des Vertrags mit MVLZ 24 Monate seit 8/2016 läuft bis 8/2018 weiter, auch wenn eine VVL in 1/2018 vereinbart wurde.

Somit müssten bei Kündigung in zB 2/2018 2 subventionierte FBs zurück gegeben werden: 7490 + 7580
 
Eben wie oben erwähnt, ein mehr theoretischer Fall... Warum sollte so kurz nach einer "normalen" Verlängerung gekündigt werden...?
 
Ist mir neu, sonst wurde alte Restlaufzeit gestrichen und ab Tag der Verlängerung halt 24M.

Im CC sind 31 Monate noch aktiv?

Dann müsstest ja auch 25.-31 Monat 34,99 bzw. 39,99€ zahlen da ja der Preisnachlass für 24 Monate gilt.
 
Nein, du rechnest falsch: die "alten" 24 Monate gelten nur für die alte FB virtuell weiter... nur wer innerhalb dieser Zeit kündigt ist noch mit der alten FB belastet...
 
Da Preis ja ausdrücklich nicht für Hardware sondern für Tarif gilt, wäre vereinbarte Tarif also auch DSL Leistung unverändert zu erfüllen.

Auf 1&1 Hotline Aussagen würde ich eh nichts geben, die halten Online Kündigung ja auch per Telefon für korrekt...
 
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