VORSICHT: 1&1 leitet DSL-Kunden aufs eigene Portal um

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Kein Admin Zugang zum Router, aber versteckte Features

CThiessen schrieb:
Wenn das automatisch geht dann finde ich das noch schlimmer. Was in der Firmware (UI) veranlasst meinen Router auf Anweisungen von 1&1 zu reagieren?
Eine geheime Hintertür?

Bei FBF macht das:

Code:
username_prefix_after_auth_failure = "D";

siehe: http://eckes.org/article.php?sid=334
 
Hi,

wie soll das eigentlich funktionieren mit der Zwangsstartseite? Ich hab nichts eingestellt, umgestellt oder gar geändert im CC und auch nicht im Router!
Trotzdem ist meine Startseite weiterhin "google".

Deshalb versteh ich die Aufregung hier auch nicht.

MfG
Maschine
 
Wart einfach ab, das merkst Du schon noch. Das ganze ist noch nicht bundesweit aktiviert, sondern erst in der Pilotphase.
 
Ich halte die 1&1-Manipulation für einen hinreichenden Grund zur fristlosen Kündigung, da es sich um eine überraschende Eigenschaft handelt, die vom marktüblichen, normalen Verhalten deutlich verschieden ist.

Nicht zuletzt angesichts der kriminellen Inkasso-Praktiken von freenet scheint es mir eine kluge Entscheidung zu sein, mit Anbietern, die solche Manipulationen nötig haben, unverzüglich die Geschäftsbeziehungen abzubrechen.

Die nerds hier im Forum kämen sicher problemfrei auch an nicht abstellbaren Tricks dieser Machart vorbei, dennoch muß man sich solchen Unfug ja nun wirklich nicht bieten lassen.

Wenn jetzt bei 1&1 keine Kündigungswelle kommt, wer weiß, was sich die verkokste Marketingabteilung dort als Nächstes ausdenkt ?
Auch die Mitbewerber sollten wissen, wie gefährlich sie leben, falls sie sich zu ähnlichen Basteleien hinreißen lassen.
 
@Bernd
Danke für die sehr interessanten Informationen auf deiner Homepage, die du hier verlinkt hast.
http://eckes.org/article.php?sid=334
Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. :)
 
Zwangsuleitung: ersetzen der Daten aus 1. http(s) verbindung

Maschine schrieb:
Hi,
wie soll das eigentlich funktionieren mit der Zwangsstartseite? Ich hab nichts eingestellt, umgestellt oder gar geändert im CC und auch nicht im Router!
Trotzdem ist meine Startseite weiterhin "google".

Egal auf welche Seite du nach der Einwahl surfst, also egal mit welchem Rechner du dich verbindest und egal welcher lokale URL Teil dorthin geschickt wird, beim ersten mal wird die der Inhalt der 1&1 Portalseite zugesendet. (Wenn du dann noch mal auf Home drückst nach ner kurzen Pause kommt das richtige Ergebnis). Es hilft also nichts die Startseite im Browser zu ändern. Es hilft allerdings sehr wohl die Funktion im Control Center abzuschalten. Ist nur die Frage wie lange die 1&1 das abschaltbar macht. Die AGBs sind angepasst, dass sie das immer tun dürfen (ob sich das durchziehen läßt ist ne andere Frage).

Gruss
Bernd
 
Ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen und kann daher nicht versprechen, dass ich hier keinen Doppelpost verursache.

1und1 hat in den DSL AGB unter Punkt 2.6 aufgeführt, dass Sie sich erlauben dürfen, die Startseite beim Einwählen des Kunden festzulgen.

2.6

1&1 ist berechtigt, als erste bei der Einwahl aufgerufene Seite das 1&1-Portal einzustellen.

Ich betone es nur noch mal. Ihr solltet die AGB genau lesen ;)

Nette Grüße
David
 
Ich betone es nur noch mal. Du sollte die Themen komplett durchlesen, bevor eine Meldung wie deine kommt, die in diesem Thema bestimmt schon oft genug gepostet wurde. Die AGBs kennen wir, danke.
Das ist noch schlimmer, wie ein Doppelpost. :roll:
Selbst wenn sowas in den AGBs steht, heißt das noch lange nicht, dass solche Eingriffe legitim sind. Für 1&1 finde ich sowas auch nicht gerade eine gelungene Werbeaktion.
 
@kaze,

ich entschuldige mich mal hier fuer den tonfall meines vor-posters. Normalerweise ist der umgang hier im forum durch frendlichkeit gepraegt.

Also: willkommen im forum!

Chris
 
Also ich muss schon sagen alle die sich hier aufregen sind etwas paranoid-der user w48 spricht von "Manipulation" u.s.w. Der Rupert regt sich auf obwohl der wie alle anderen auch die AGB´s gelesen und AKZEPTIERT hat-da stellt sich nicht die Frage ob legitim oder nicht-Rupert du hättest die AGB´s nicht akzeptieren brauchen wenn das so ein Verbrechen ist-und nochwas-SCHALT ES DOCH EINFACH AB!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Oder Verklag 1&1 mal-die lachen sich tot.
 
und nochwas-SCHALT ES DOCH EINFACH AB!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Schrei doch nicht so rum hier. Hab es doch schon längst abeschalten, was willst du eigentlich? :?
Wenn du das Thema komplett gelesen hättest, müsstest du so einen Beitrag nicht verfassen. Aber so ist wohl deine Meinung. :!:
 
Wann wurde dieser ominöse Punkt 2.6 in die AGB aufgenommen? Und wurden Bestandskunden darüber informiert bzw. gelten die für diese überhaupt? Weil: Bekannte haben sich gegen meinen Rat vergangenes Jahr 1&1 DSL für 2 Jahre geholt und würden da jetzt doch gerne wieder raus, und in deren gedruckter AGB-Version gibt es weder Punkt 2.5 noch 2.6...
 
und in deren gedruckter AGB-Version gibt es weder Punkt 2.5 noch 2.6...
Wenn in deren AGB diese Punkte nicht auftauchen oder anderswo enthalten sind, dann gilt diese Regelung für deine Bekannten auch nicht.
Die jeweils aktuellen AGBs kann man auch im Control-Center von 1&1 abrufen. Gültig sind ohne eine Ankündigung seitens 1&1 immer die AGBs, die sie mit ihrem Vertrag zugeschickt bekommen haben. Wird darin während der Vertragslaufzeit etwas geändert, so hat man ein Recht auf Sonderkündigung. :wink:
 
@Rupert
Ich schrei doch nicht rum-ausserdem was willst DU eigentlich mit deinem Beitrag? Du hast es doch abgeschaltet.Und verbreite nicht so einen Unsinn dass eine Änderung der AGB´s zu einem Sonderkündigungsrecht führt-du darfst kündigen wenn die ABG´S Leistungsänderungen vorsehen die zum NACHTEIL des Kunden führen (z.B. Preiserhöhung)-doch selbst DAS darf 1&1 machen( ich glaube einmal im Quartal oder Jahr-weiss es nicht mehr genau)-steht in den AGB´s die DU akzeptiert hast
 
Frage zur allgemeinen Gültigkeit der AGB:

Gelten die AGBs zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt der Hardwareanlieferung und Schaltung des Zugangstarifs? Dazwischen haben sich ja teilweise die AGB schon zigmal geändert....
 
@drping
Mit einer sauberen und vor allem sachlichen Schreibweise und richtiger Interpunktion könnte man deine "Beiträge" fast lesen. Sorry, aber deine "Beiträge" kann ich beim besten Willen nicht mehr ernst nehmen. Nix für ungut. Hier noch was zum Lesen für dich.
Ghostwalker schrieb:
Mal ein aktuelles Beispiel:
Zum 01.04. (kein Aprilscherz) hat EWETel die AGB geändert und die Preise gesenkt. Das ganze haben die ihren Kunden aufwändig mitgeteilt, und im Anschreiben stand, dass ich auch innerhalb einer Mindestlaufzeit aus dem Vertrag raus könnte, wenn ich die neuen AGB oder Preise nicht akzeptieren möchte. IIRC haben die das sogar mit "Hinweis auf Ihr Sonderkündigungsrecht" betitelt.

@Bozo
Ich meine die AGBs gelten zum Zeitpunkt der Bestellung, den dort bestätigst du ja die AGBs. Wenn die Hardware geliefert wird, bekommst du IMHO die gleichen AGBs in gedruckter Form, die du während der Bestellung akzeptiert hast.
 
Hallo

Da ich aus dem kaufmännischen Bereich komme, kann ich mal was zu den AGBs sagen. Es gelten immer die AGBs, die zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, aktuell waren. Sonderkündigen nur, wenn Änderungen zum Nachteil des Kunden sind
 
Was ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses? Der Zeitpunkt, an dem ich eine Auftragsbestätigung erhalte oder der Zeitpunt, an dem alle Optionen des Auftrages vollzogen sind (sprich: alles geschaltet ist)?

Edit: Auf der Rückseite der Rechnung zur Hardwarelieferung stehen die für die Hardwarelieferung gültigen AGB. Eine AGB in der Art wie sie Online präsentiert wird habe ich nicht schwarz auf weiß miterhalten.
 
Ich werde garnicht zum Portal umgeleitet wieso nicht ?
 
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