Anleitung zum Ändern des "Branding" bei FritzBox - (auch) für DAUs

@Tomato1202
handelt es sich um eine Mietbox** von VD/UM bspw.? dann solltest du hier keine Änderungen vornehmen, da du sonst die Box nicht mehr unbedingt ans Netz bekommst.
 
Es ist eine Box von Vodafone, die ich (leider ohne es vorher zu wissen) branded bei Kleinanzeigen gekauft habe. Ich bin zwar auch bei Vodafone, jedoch erhalte ich nur 85kbits (Up- und Download) und kann diese nicht freischalten. Diese kann laut einem Vodafone Mitarbeiter nicht angeschlossen werden.
 
Thema ist nicht neu, wird auch nicht empfohlen die bei Ebay zu kaufen, da Eigentum auch fraglich ist, ob die wirklich dem Kunden gehört hat von dem gekauft hast.

Dann kannst die FB wohl direkt wieder verkaufen, und holst die eine freie aus dem Handel und hast keine Probleme, und auch keine möglichen Einschränkungen durch den Anbieter.

Je nach Artikelbeschreibung bei Ebay könnte man auch ggf. ne Rückgabe prüfen.
 
Verstehe, Dankesehr.

Ist überhaupt noch etwas mit der FritzBox anzufangen? Läuft diese bei anderen Providern?
 
Bei anderen Providern wäre durchaus noch was möglich. Am Kabelanschluss hast ja keine Wahl für anderen Anbieter.

Und FB selbst kannst sonst auch über LAN1 an nem Kabelmodem betreiben welches als Brücke läuft.
 
Super, dann kann ich den Käufern Bescheid geben, dass diese auch bei anderen Providern funktionsfähig sind. Danke noch einmal.
 
Je nach Artikelbeschreibung bei Ebay könnte man auch ggf. ne Rückgabe prüfen.
man kann nichts verkaufen, wo einem nicht gehört bzw. wo nur gemietet ist.
bei der 6490 und Vertragskündigung/Vertragswechsel wird 120 Euro von UM/VD als Schadenersatz verlangt.

sollte der Verkäufer dies an UM/VD bezahlt haben, dann muss VD/UM auch die Serial aus der Datenbank entfernen, nur dann wäre es möglich diese neu anzumelden.

und der Einsatz bei "anderen Prov." ist sehr eingeschränkt, denn Vodafone inkl. Kabeldeutschland und Unitymedia (da zwischenzeitlich alles VD) fallen hier ja raus.
 
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Nicht ohne weiteres, mach also keine falschen Versprechen.

genau wegen sowas könntest selbst ggf. Rückgabe prüfen
 
Ich bin zwar auch bei Vodafone, jedoch erhalte ich nur 85kbits (Up- und Download) und kann diese nicht freischalten.
Das würde sich auch nach einem De-Branding nicht ändern. Die Box ist blacklistet bei Vodafone.

Zum De-Branding einer 6591 generell siehe folgende Anleitung:
https://www.ip-phone-forum.de/threads/fb-6591-verschiedenes.303332/post-2342169

Läuft diese bei anderen Providern?
Ja. Spätestens nach einem De-Branding. Nur muss dann die Firmware bei jedem Update entsprechend angepasst und aufgespielt werden (aufwändig). Ist also nicht unbedingt komfortabel. Verkaufen würde ich sowas nicht denn sonst passiert dann so etwas:
 
Hallo, habe 6490 Kd bekommen, debranding nach Anleitung, danach brennt nur Power LED und Box funktioniert nicht, per Telnet kann ich verbinden aber Oberfläche startet nicht , hat jemand Ideen?
 
Für die 6490 guckst du hier:
yourfritz.de/desc-docsis
 
Ich habe so etwas gesehen, als es keinen richtigen/sinnvollen WLAN-Wert als ENV-Größe eingetragen war.
 
man kann nichts verkaufen, wo einem nicht gehört bzw. wo nur gemietet ist.
bei der 6490 und Vertragskündigung/Vertragswechsel wird 120 Euro von UM/VD als Schadenersatz verlangt.
Klar kann man das. Nennt sich beim Käufer dann "Gutgläubiger Erwerb". Und wenn der Schadensersatz gezahlt wurde, ist der Eigentumsübergang an den Verkäufer sowieso erledigt.

sollte der Verkäufer dies an UM/VD bezahlt haben, dann muss VD/UM auch die Serial aus der Datenbank entfernen, nur dann wäre es möglich diese neu anzumelden.
Ja, hat wohl einfach nur noch keiner über BNetzA oder Anwalt versucht, das zu verlangen. Sollte man aber mal tun, damit dieser Praxis endlich ein Riegel vorgeschoben wird.
 
@treysis
nochmals was einer nur gemietet hat, kann nicht veräußert werden - das ist doch fakt
was der "ebay-Käufer" dann mit seinem Verkäufer macht ist seine Sache.

da braucht man kein Anwalt oder die BNetzA. denn wenn es sich um ein freies Gerät bzw. ein korrekter Erwerb (ggfls. gar über Schadenersatz nach Ende der Laufzeit) handelt, dann gibt VD/KD/UM das Gerät nach vorliegen des Nachweises auch frei.

das ganze wird hier aber Off-Topic zum Header
 
@treysis
nochmals was einer nur gemietet hat, kann nicht veräußert werden - das ist doch fakt
was der "ebay-Käufer" dann mit seinem Verkäufer macht ist seine Sache.
"Das ist Fakt" heißt in der Regel, dass die Aussage nicht stimmt oder sich zumindest nicht belegen lässt :) Also, natürlich geht das! Der Käufer wird wegen gutgläubigem Erwerb rechtmäßiger Eigentümer. Wie der Verkäufer dem ursprünglichen Eigentümer (=VF) dann den Schaden ersetzt, hat den eBay-Käufer nicht zu interessieren.
Anders wäre es, man würde die Box aus dem VF-Laden oder bei einem Anschlussinhaber aus der Wohnung klauen.

da braucht man kein Anwalt oder die BNetzA. denn wenn es sich um ein freies Gerät bzw. ein korrekter Erwerb (ggfls. gar über Schadenersatz nach Ende der Laufzeit) handelt, dann gibt VD/KD/UM das Gerät nach vorliegen des Nachweises auch frei.
Es ist aber ein korrekter Erwerb mit Eigentumsübergang. Der Käufer hat nun ein Gerät, dass den Spezifikationen des Kabelanschlusses entspricht. Solange in diesen Spezifikationen nicht steht, dass Altgeräte nicht funktionieren, hat VF das Gerät freizuschalten.

Und wenn VF das nicht macht, dann braucht man eben Anwalt/BNetzA.
 
mein letzter Post hierzu, weil sonst kommt das Foren-Team mit Sicherheit
das ist doch Blödsinn, ich kann einen Mietwagen (um einen anderen Artikel zu nehmen) bspw. nicht einfach verkaufen
 
Ich weiß, dass es jetzt arg Off-Topic ist, aber das kann ich trotzdem nicht so stehen lassen:
mein letzter Post hierzu, weil sonst kommt das Foren-Team mit Sicherheit
das ist doch Blödsinn, ich kann einen Mietwagen (um einen anderen Artikel zu nehmen) bspw. nicht einfach verkaufen
Doch. Das geht. Und das passiert auch. Und dabei wird der Käufer des unterschlagenen Mietwagens rechtmäßiger Eigentümer. Siehe bspw. folgendes Urteil:
In der Regel bekommst du als Mieter aber keine vollständigen Fahrzeugpapiere ausgehändigt, was dann einem gutgläubigen Erwerb entgegen steht. Bei Routern gibt es aber keine Zulassungsdokumente.
 
Um die Jura-Vorlesung mal zu beenden:
Gutgläubiger Erwerb vom Mieter einer Sache ist durchaus möglich. Dass dann Schadenersatzansprüche im Raum stehen (gegen den Veräußerer/Mieter), versteht sich von selbst. "Einfach verkaufen" geht also auch nicht.

Nun aber zurück zum Thema!
 
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Hallo Liebe Leute, ich bin noch neu hier und hab eine Fritzbox 7582, aus Ö mit A1 Branding und wollte fragen wie ich diese clean bekomme in Hinsicht auf voreingestellte Konfigurationen, deaktivierung der Update funktion etc. Ich frage deswegen weil ich das Modem gerne bei einem anderen Provider in Ö verwenden möchte und bei einem Gespräch mit den Herrschaften hieß es das es bei gebrandeten Geräten zu Problemen kommen kann weil die Hardware ich zitiere:

Ihr Modem (ADSL2+/VDSL2/VPlus) bzw. Router (GPON/FTTH) muss WAN-seitig als DHCP-Client und mit folgenden Parametern konfiguriert werden:

ADSL2+:
VPI: 6
VCI: 49

VDSL2/VPlus/GPON:
VLAN Tag: 32

Aktuell befindet sich die FW: "FRITZ!OS: 07.13-83377 PLUS" drauf.

Was ich weiß, ist dass mein Anschluss ein VDSL2 bzw. VPlus Anschluss ist und ich wohl diesen VLAN Tag 32 einrichten muss. Soweit ich mich auch erinnern kann, konnte man bei den Internationalen Versionen von AVM zu Beginn diese Einrichtung durchführen wenn sie nicht gebrandet sind, weswegen ich wohl das gefühl habe nicht darum herum zu kommen die Internationale FW aufzuspielen. Ich fühle mich in diesem Megabeitrag hier ein wenig verloren und hoffe auf etwas Hilfe, welche Schritte ich einleiten soll. Einen Support-Daten Auszug habe ich bereits gemacht:

Code:
bootloaderVersion    1.3031
firmware_info    156.07.13
firmware_version    avme
provider    profile

Sofern weitere Infos bentöigt werden, kann ich die gerne liefern.
 
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